Das Menschenrecht auf Wohnen ist in mehreren internationalen und europäischen Menschenrechtsverträgen geregelt. Bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 tauchte es auf. Auch der Menschenrechtsbericht 2023/2024, den das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) Ende letzten Jahres der Bundesregierung vorgelegt hat, widmet dem Thema ein Kapitel Wohnen, genauer: der Wohnungslosigkeit.

Foto: Sabine Mittermeier
Dem Bericht zufolge waren Anfang 2022 rund 263.000 Menschen in Deutschland wohnungslos – das heißt, sie mussten sehen, dass sie bei Freunden, Bekannten oder in Notunterkünften unterkommen. Zur Gruppe der in Notunterkünften Untergebrachten zählten Anfang 2024 fast 440.000 Menschen – Anfang 2022 waren es noch 178.100 gewesen. Besonders brisant: Knapp 30 Prozent von ihnen waren Minderjährige. 30 Prozent beträgt der Anteil der Wohnungslosen, die seit zwei oder mehr Jahren in Notunterkünften übernachten müssen. Das DIMR fordert sieben Mindeststandards für die vorübergehende Unterbringung Obdachloser: gesetzlichen Schutz, rechtliche Regelungen zu Bewohnbarkeit und Versorgung (etwa ausreichend Platz und angemessene hygienische Bedingungen), Bezahlbarkeit, diskriminierungsfreien Zugang, einen geeigneten Standort, Gewaltschutz für die Übernachtenden und interne Strukturen wie etwa Mitwirkungsmöglichkeiten oder eine Hausordnung. Von der Bundesregierung fordert das DIMR unter anderem besseren MieterInnenschutz, unter anderem durch die Ausweitung der Schonfristregelung auf die ordentliche Kündigung. Außerdem sollte ein Förderprogramm aufgesetzt werden, das eine Anschubfinanzierung für kommunale Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungsverlust leistet.
Katharina Buri
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28.02.2025