Das Haus in der Graefestraße 13 beging am 29. Januar ein trauriges Jubiläum: Fünf Jahre ist es her, dass es in einer der Wohnungen gebrannt hat. Seitdem stehen sieben der acht Wohnungen leer. Die Instandsetzungsarbeiten gehen nur mit Trippelschritten voran. Wann zieht der Bezirk endlich die Daumenschrauben an?

Foto: Christian Muhrbeck
In einem Zeitraum, in dem woanders ganze Neubauviertel hochgezogen werden, wurde im Brandhaus noch nicht einmal eine Wohnung wiederhergestellt. Laut Gutachten hätten die Schäden in den nicht direkt vom Brand betroffenen Wohnungen in drei bis neun Monaten beseitigt werden können. Doch die Eigentümer-GbR wollte plötzlich eine komplette Sanierung. In Abwesenheit der Mieter:innen wurden Installationen entfernt, Böden herausgerissen und die Wohnungen so letztlich unbewohnbar gemacht.

Seit mindestens einem Jahr tut sich auf der Baustelle nun gar nichts mehr. Die Eigentümer hätten in der letzten Bauausschusssitzung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg erklärt, kein Geld mehr zu haben und an eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft verkaufen zu wollen, berichtet die Bezirksverordnete Gaby Gottwald von der Linksfraktion: „Sie haben immense Kosten für die Sanierung berechnet – über 6 Millionen Euro. Es würde mich nicht wundern, wenn absehbar ein Antrag auf Abriss gestellt wird mit der Begründung, dass jede Sanierung unwirtschaftlich sei.“
Der Fall ist ein Dauerbrenner in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und auch Thema in der neu gegründeten AG Problemimmobilien. Die Bauaufsicht fordert zwar beharrlich die Wiederherstellung der Bewohnbarkeit, hat aber bislang keinerlei Zwangsgelder verhängt, wie Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) im Juli 2024 einräumen musste. Die Voraussetzungen dafür seien aktuell nicht gegeben, weil es „minimale Baufortschritte“ gäbe. Eingreifen, so Schmidt in der BVV, könne man nur bei einer Totalverweigerung der Eigentümer-Gruppe. Bedauerlich nennt er diese Situation, aber mit einer politischen Bewertung hält er sich zurück. Gegen schon einmal geäußerte deutliche Worte („extremes Beispiel von Spekulation“) hatten die Eigentümer 2022 beim Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag erwirkt.
Zum fünften Jahrestag des Brandes hat die Linke in der BVV einen Antrag eingebracht, endlich Ordnungsmaßnahmen nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz und dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz zu ergreifen. Bei Fristverletzung müssten die Behörden Zwangsgelder androhen und Bußgeldverfahren einleiten.
Der Antrag wurde mit den Stimmen von Linke, SPD und Grüne angenommen. „Das Haus sollte in andere Hände übergehen, schlimmer kann es nicht mehr werden“, meint ein Mieter.
Birgit Leiß
28.02.2025