Die unter „Leserbriefe“ abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Leserinnen und Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
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Betr.: MieterMagazin 10/2024, Seite 24, Stefan Klein: „Studentisches Wohnen: Private Wohnheime – eine Lizenz zum Gelddrucken“
Ein Blick zurück
Ich habe von 1963 bis 1967 in Leipzig studiert. Sozialer Hintergrund: Mutter kleine Angestellte, Vater 1944 gefallen, eine Schwester. 1964 bekam ich einen Platz im neuen Student:innenwohnheim am Opernplatz. Monatsmiete: 10 Ostmark, einschließlich Bettwäsche und Küchenbenutzung. Das bis zum Studienende. Ein Bauernfrühstück in der Mensa kostete 75 Pfennige, die Monatsfahrkarte für den Heimatort Berlin unter 9 Ostmark. Das Stipendium betrug 140 Ostmark, nach einem Jahr durch gute Leistungen um 80 Mark erhöht. Auch das ist ein Blick in den „Unrechtsstaat“ DDR.
G. Schneider, Berlin
Betr.: MieterMagazin 7+8/2024, Seite 10, Birgit Leiß: „TV-Film – Wie das deutsche Normen(un)wesen den Neubau verteuert“
Was der Film schuldig bleibt …
Leider wird in dem angesprochenen TV-Film gerade nicht erklärt, warum die Baukosten durch die DIN-Vorgaben so hoch sind. „Exzellent recherchiert“ sind doch nur die Zusammensetzungen der DIN-Ausschüsse. Es fehlt nun aber gerade der notwendige Nachweis, was diese DIN-Normen und Ausschüsse „Schlechtes“ verursachen und die Kosten dadurch erhöhen.
Nur die Ausschuss-Zusammensetzung als Beweis der Kostenerhöhungen zu nehmen, ist oberflächlich.Notwendig wäre eine Prüfung der Vorgaben einzelner Normen in Bezug auf Kosten und Notwendigkeit. Genau das hat ja auch der zitierte Unternehmer aus Trier gemacht. Aber was konkret er reduziert hat, wird leider nicht berichtet. Und gerade das hatte ich in diesem Film erwartet.
Zu den dann doch einmal als Beleg erwähnten 18 Steckdosen in der Küche („…braucht kein Mensch“):
Das klingt gewaltig – aber wenn Sie mal in der Küche alle möglichen Geräte durchzählen, werden Sie sich wundern … Und Steckdosen (zumal Zwei- und Dreifach-Dosen) sind ja für die Baukosten eher unbedeutend.
Michael Bätcher, Berlin
Betr.: MieterMagazin 9/2024, Seite 26, Birgit Leiß: „Kündigungsrisiko Wohnungsverwahrlosung – Wenn Sammeln und Horten zum Zwang wird“
An die Nachbarn denken
Es ist ja nett, dass Sie über Sammeln und Horten von Menschen schreiben. Und Hinweise geben, was die Messies alles machen können/dürfen, damit sie keine Kündigung erhalten.
Noch netter wäre es jedoch, wenn Sie auch den Nachbarn dieser Messies Hilfe und Hinweise geben würden. Die Nachbarn müssen nämlich Dreck, Gestank, Fliegen und vieles mehr ertragen. Besonders dann, wenn der Vermieter nicht tätig wird.
Also bitte auch an die Nachbarn der Messies denken. Diese werden beim Kampf gegen den Dreck auch krank. Diese Nachbarn sind hier nämlich die Opfer. Weil sie keine Hilfe bekommen! Und der Messie geschützt ist.
Sabine Klimek
Betr.: MieterMagazin 12/2024, Seite 20, Birgit Leiß: „Auslaufende Sozialbindungen – Die Uhr tickt“
Eine Klarstellung
Im Beitrag ist die folgende Aussage sachlich unrichtig: „Allerdings gilt auch hier die Kappungsgrenze, wonach die Miete innerhalb von drei Jahren maximal um 15 Prozent erhöht werden darf.” So hat sich z.B. bei einer Mieterin im Bezirk die tatsächlich zu zahlende Nettokaltmiete zum Jahreswechsel von 5,15 Euro auf einen Schlag auf 8,48 Euro pro Quadratmeter, also um 71 Prozent erhöht. Die Mehrkosten werden in ihrem Fall auch nicht vom Sozialamt übernommen, da der Richtwert für Wohnkosten bereits überschritten ist.
Aleksandar Perović
In der Tat bezieht sich die Kappungsgrenze von 15 Prozent nicht auf die subventionierte Fördermiete, sondern auf die am Mietspiegel orientierte Miete, die derselbe Haushalt zu zahlen hat, sobald er bestimmte Einkommensgrenzen überschreitet. Wir bedauern die missverständliche Formulierung und werden sie in der Onlinefassung des Beitrags korrigieren.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 11/2024, Seite 20, Jens Sethmann: „Rentenpaket II – Aktienrente auf Mieterkosten?“
Frauen arbeiten jetzt auch in Österreich länger
Die „Aktienrente“ kann man natürlich aus guten Gründen kritisch sehen. Auch hat das als Positivbeispiel genannte österreichische Rentensystem unserem in der Tat voraus, dass Beamt:innen und Selbstständige in die Rentenversicherung einzahlen. Die Feststellung, in Österreich gingen Frauen mit 60 in Persion, ist aber irreführend. Dies traf zwar bis 2023 zu, aber das Renteneintrittsalter für Frauen wird, beginnend in diesem Jahr und bis 2033, sukzessive auf 65 Jahre angehoben.
Evgeny Bobrov
28.01.2025