Leitsätze: 1. Ein anderer als der Vermieter kann bei der Wohnraummiete nicht aus abgetretenem Recht eine ordentliche Kündigung aussprechen. 2. Die Absicht, das Wohnhaus zu modernisieren, gibt dem Vermieter grundsätzlich kein Recht zur Kündigung des Mietverhältnisses. 3. Hat der Erwerber eines Mietgrundstücks sich im Kaufpreis verkalkuliert, stellt dieser Umstand kein … [Weiterlesen...]
Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges
Leitsätze: 1. Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges ist unwirksam, wenn sie nicht ausreichend begründet wird. Die Angabe des kündigungsrelevanten Rückstandes im Kündigungsschreiben nur mit einem Saldo reicht für die Begründung nicht aus, wenn es sich nicht um einen einfach gelagerten Fall handelt. Eine einfache Sachlage liegt nicht vor, wenn der Zahlungsverzug sich … [Weiterlesen...]
Ermächtigung, Verwertungskündigung
Leitsätze: 1. Bei der Ermächtigung zur Kündigung handelt es sich um die Befugnis, ein fremdes Recht in eigenem Namen geltend zu machen. Es kommt daher maßgebend darauf an, ob in der Person des Vermieters, d.h. des Ermächtigenden, Kündigungsgründe bestehen. 2. Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen können grundsätzlich die Kündigung des Mietverhältnisses nicht … [Weiterlesen...]
Mieterhöhung durch Hausverwaltung
Leitsatz: Es fehlt an einem Mieterhöhungsverlangen, wenn die Hausverwaltung des Vermieters Zustimmung zu einer Mieterhöhung in eigenem Namen verlangt. An diesem Ergebnis ändert sich auch nichts durch Beifügung einer Vollmacht, wenn auf diese nicht innerhalb des Mieterhöhungsverlangens Bezug genommen wird. AG Köpenick, Urteil vom 12.8.04 - 12 C 51/04 - Mitgeteilt von RA … [Weiterlesen...]
Bestimmtheit eines Klageantrages
Leitsatz: Der Klageantrag zur Duldung des Einbaus einer Gasetagenheizung ist zu unbestimmt, wenn darin die konkret auszuführenden Arbeiten, welche der Beklagte zu dulden hat, nicht im Einzelnen aufgeführt werden. Es reicht nicht aus, die Duldung des Einbaus einer Heizringleitung aus Kupferrohren über Putz entlang der Scheuerleiste zu verlangen. Vielmehr muss im Klageantrag … [Weiterlesen...]