
Corona und Mieterberatung: Wir sind für Sie da!
Liebe Ratsuchende, liebe Mitglieder,
im zweiten Lockdown haben wir die Hygienemaßnahmen zu Ihrem und zum Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen angepasst.
Telefonberatung ist derzeit unsere Standardberatung.
Zur Reduzierung der Kontakte ist die persönliche Beratung auf die zwingend notwendigen Beratungsgespräche beschränkt. Damit folgen wir auch den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Mit einer umfassenden Telefonberatung können Sie kontaktfrei und gut beraten werden.
Bitte vereinbaren Sie über unser Servicetelefon 030-226 260 einen Termin für einen Rückruf. Sie werden dann zur vereinbarten Zeit von unseren beratenden Anwältinnen und Anwälten zurückgerufen und können Ihre Angelegenheit ausführlich besprechen.
Für diese ausführliche Telefonberatung können Sie uns Ihre Unterlagen bitte bis spätestens zwei Tage vor der Beratung per E-Mail (an: unterlagen@berliner-mieterverein.de) zusenden. Bitte geben Sie im Betreff Ihren Nachnamen und Ihre Mitgliedsnummer an und nutzen Sie bei Anhängen die drei gängigen Formate PDF, Officedokumente und JPEG.
Persönliche Beratungen nur in Ausnahmefällen und nach Terminvereinbarung
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit nur in Ausnahmefällen persönliche Gespräche in unseren Beratungszentren möglich sind. Dieses Angebot richtet sich an Personen, die eine persönliche Assistenz benötigen oder Dolmetscher mitbringen. Zudem bieten wir Ihnen Termine an, wenn es nicht möglich ist, uns vorab wichtige Unterlagen zu übersenden.
Für alle Beratungen benötigen Sie eine vorherige telefonische Terminvereinbarung. Nur wenn Sie eine persönliche Assistenz benötigen oder einen Dolmetscher mitbringen, ist eine Begleitung möglich. Falls Sie gemeinsam beraten werden wollen, nutzen Sie bitte die Möglichkeit, die Telefonberatung gemeinsam über die Freisprechanlage Ihres Telefons in Anspruch zu nehmen.
Alle Termine vereinbaren Sie bitte über unser Servicetelefon 030-226 260.
Alle bis jetzt schon vereinbarten persönlichen Beratungstermine bleiben allerdings bestehen. Bitte beachten Sie jedoch unseren Tipp: Sie können auch Ihren bereits vereinbarten Besuch bei uns einfach in einen Telefontermin umbuchen! Sie werden dann zu dem vereinbarten Termin zurückgerufen.
Vorkehrungen für den Gesundheitsschutz
In den Beratungszentren haben wir die erforderlichen Vorkehrungen für den Gesundheitsschutz getroffen. Falls Sie einen Termin für den persönlichen Besuch in der Beratung vereinbart haben, bitten wir Sie, folgende Regeln zu beachten:
- Bitte bleiben Sie bei Krankheitssymptomen wie Husten und Fieber oder einer positiven Testung zu Hause und nutzen Sie die telefonische Rechtsberatung. Bitte bleiben Sie ebenfalls zu Hause und nutzen die telefonische Rechtsberatung, wenn Sie sich haben testen lassen und das Ergebnis noch aussteht.
- Erscheinen Sie bitte pünktlich. Der Zutritt zur Beratungsstelle ist zur Vermeidung von Kontakten erst 5 Minuten vor Ihrem vereinbarten Termin möglich.
- Es ist eine Mund- und Nasenschutzmaske (FFP2 oder KN95) zu tragen und der Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten.
Weitere Beratungsangebote
- Alle „kleinen“ Beratungsstellen, für die wir Räume anderer Träger nutzen, werden vorrübergehend ab dem 1. Februar geschlossen. Auskünfte erhalten Sie über unser
Servicetelefon 030-226 260. - Telefonische Kurzberatung ohne Terminvereinbarung
montags bis freitags von 13 bis 16 Uhr sowie montags und donnerstags von 17 bis 20 Uhr unter Telefon 030-226 26 152.
Hier ist allerdings keine Einsicht in Unterlagen möglich.
Falls dies erforderlich ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin für die ausführliche Telefonberatung. - E-Mail-Beratung/schriftliche Anfragen
Ihre E-Mail-Anfrage bitte an unterlagen@berliner-mieterverein.de
oder Ihren Brief an den Berliner Mieterverein, Spichernstraße 1, 10777 Berlin.
Mitglied werden
Bitte nutzen Sie unsere Beitrittsformulare unter: www.berliner-mieterverein.de/beitreten.htm.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter Servicetelefon 030-226 260 gerne zur Verfügung.
Melden Sie sich gerne für Ihre Fragen.
Wir bleiben auch in schwierigen Zeiten im Kontakt.
Vielen Dank.
i.V. Reiner Wild, Geschäftsführer
Corona-Pandemie: Was Mieterinnen und Mieter wissen müssen
Durch die Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie treten eine ganze Reihe mietrechtlicher Probleme auf.
Der Berliner Mieterverein beantwortet wichtige Fragen rund um das Thema Corona und Miete. Die Klärung des jeweiligen Einzelfalles sollte aber der Rechtsberatung vorbehalten sein.
- Corona-Ansteckungsfahr in Wohnung/Mehrfamilienhaus und behördliche Auflagen
- Mietzahlungsschwierigkeiten und Kündigungsrisiken
- Umzüge und Mietvertrag
- Mängel und Mietminderung
Mehr dazu: Corona-Pandemie: Was Mieterinnen und Mieter wissen müssen
18.02.2021