
Illustration: Kersten Urbanke
Wenn Wahlen anstehen, pflegt die MieterMagazin-Redaktion Positionen und Vorhaben der Parteien im Bereich der Wohnungs- und Mieterpolitik zu ermitteln und vorzustellen. Wir sind dazu übergegangen, die Parteien nicht mehr um die Beantwortung unserer Fragen zu bitten, sondern Aussagen in ihren Programmen und Äußerungen ihrer Fach- und Spitzenpolitiker zu wohnungs- und mietenpolitischen Themen, die für Berlin von besonderer Bedeutung sind, zusammenzufassen. Das schafft Übersicht und erlaubt Vergleiche. Und es räumt den einzelnen Parteien etwa gleich viel Platz ein. Die Reihenfolge der Parteidarstellungen folgt der jeweiligen Fraktionsgröße im Berliner Abgeordnetenhaus. Den Abschluss bilden die Standpunkte des Berliner Mietervereins zu denselben Themen. Wie immer geben MieterMagazin und Berliner Mieterverein keine Wahlempfehlungen. Doch wir bitten Sie, in Ihre Wahlentscheidung mit einzubeziehen, wie die Parteien derart große Probleme der Hauptstadt wie die Bezahlbarkeit der Mieten, die Verfügbarkeit von Wohnraum und die Sicherheit vor Verdrängung wieder herbeiführen wollen. So ist auch unsere Aufforderung zu verstehen: Wohnen wählen!
Eine Bitte zum Abschluss: Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und nehmen Sie an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und Ihrer Bezirksverordnetenversammlung teil. Wem der Gang ins Wahllokal zu beschwerlich ist, kann von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. So verhindern Sie, was verhindert werden sollte: dass eine Fraktion die Mehrheit stellt, die in den Parlamenten auf jeden Fall nicht vorkommen wird – die der Nichtwähler:innen.
Die Redaktion

Die CDU sieht keinen Bedarf für Miethöhenbegrenzungen. Neue Regulierungen wie einen Mietendeckel oder Enteignungen werden abgelehnt. Sie sieht im Neubau das wichtigste Mittel gegen steigende Mieten und warnt vor zusätzlichen Vorschriften, die Investitionen erschweren könnten. Gleichzeitig sollen die Rechte von Untermietern gestärkt werden. Vorgesehen sind verbindliche Schutzstandards, ein Auskunftsrecht über den Hauptmietvertrag, Zugang zur Mietpreisprüfstelle sowie klare Regeln gegen Missbrauch bei der Untervermietung.
Die SPD-Überlegungen zur Mietenbegrenzung zielen zunächst auf eine bessere Information der Wohnungssuchenden und Mietenden über rechtliche Regeln wie Mietpreisbremse und Mietüberhöhung. Zusätzlich zur Mietpreisprüfstelle, die seit März 2025 Mieter:innen berät, will die SPD außerdem eine Mietenaufsicht einrichten. Diese „Mietenpolizei“, wie sie Spitzenkandidat Steffen Krach gegenüber dem „Tagesspiegel“ bezeichnete, soll eine eigene Ermittlungsgruppe gegen Mietwucher unterhalten und mit einer neuen Schwerpunktabteilung bei der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten. Das Wahlprogramm nennt empfindliche Geld- und Haftstrafen als Sanktionsmöglichkeiten.
Bündnis 90/Die Grünen wollen die Möglichkeiten des Landes für eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik vollständig ausschöpfen. Kern ihres Programms ist das „Bezahlbare-Mieten-Gesetz“. Darin werden unter anderem Vermieter:innen mit mehr als 50 Wohnungen verpflichtet, einen bestimmten Anteil ihrer Neuvermietungen zu einem Preis zu vermieten, der 20 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Die Grünen wollen die Bezirksämter im Kampf gegen den Mietwucher stärken.
Auf Bundesebene wollen sie sich dafür einsetzen, dass den Ländern die Einführung eines Mietendeckels ermöglicht wird. Sie wollen die Mietpreisbremse verbessern und entfristen, Indexmieten verbieten und für Mieterhöhungen die Kappungsgrenze absenken.
Alle gewerblichen Vermieter:innen, die mehr als 50 Wohnungen besitzen, sollen durch ein „Sicher-Wohnen-Gesetz“ verpflichtet werden, einen steigenden Anteil davon an Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu vermieten. Jährlich könnten so etwa 17.000 Wohnungen bezahlbar vermietet werden.
Ein neues „Landesamt für Mieter*innenschutz“ mit mindestens hundert Stellen ist als Kontrollinstanz für die Einhaltung sozialer Vermietungsregeln vorgesehen und verfolgt Mietwucher. Dort soll auch die Beantragung von Wohnberechtigungsscheinen zentral bearbeitet und ihre Vergabe insgesamt beschleunigt und entbürokratisiert werden. Gleiches gilt auch für das Wohngeld.
Im Programm der AfD findet sich keinerlei Form der Mietpreisbegrenzung. Als „staatliche Überregulierung“ lehnt sie das strikt ab. Die beste Mietpreisbremse sei ein ausreichendes Wohnraumangebot.
Ein Mietendeckel oder gar ein Mietenstopp würde potenzielle Investoren abschrecken und somit zu weniger Neubau führen, so Spitzenkandidatin Kristin Brinker.
Gegen hohe Mieten soll ein Mietzuschuss eingeführt werden – zusätzlich zum Wohngeld.
Nach Feststellung des Berliner Mietervereins (BMV) verstößt fast jeder zweite Mietvertrag gegen die Mietpreisbremse oder sogar gegen den § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes. Der BMV setzt sich deshalb über die Expertenkommission Mietrecht dafür ein, dass Verstöße gegen die Mietpreisbremse sanktioniert werden und der § 5 Wirtschaftsstrafgesetz praxistauglich umgestaltet wird. Zusammen mit Mietinitiativen und Bündnispartner:innen fordert der Berliner Mieterverein einen bundesweiten Mietenstopp und die Möglichkeit, dass Bundesländer vor Ort den Wohnungsmarkt – etwa über einen Mietendeckel – regulieren können. Für die bessere Verfolgung von Gesetzesverstößen sind die personelle Stärkung der bezirklichen Wohnungsämter sowie die geplante Einführung eines Mietenkatasters ein Schritt in die richtige Richtung, auch damit Mieter:innen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche mehr Rückendeckung haben.

Foto: Christian Muhrbeck

Die CDU stellt den Wohnungsbau in den Mittelpunkt ihrer Wohnungs- und Mietenpolitik. Nach ihrer Auffassung lässt sich die angespannte Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt vor allem durch ein größeres Wohnungsangebot entschärfen. Deshalb setzt sie auf schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, weniger Bürokratie, eine stärkere Förderung gemeinwohlorientierter Bauträger sowie Anreize für private Investitionen. Bis 2031 sollen 100.000 neue Wohnungen entstehen. Geplant sind unter anderem standardisierte Mehrfamilienhäuser, konsequenter angewandte Baugebote, des Weiteren eine Erhöhung der Grundsteuer C für Grundstücke, die nach Lage, Größe und Planungsrecht sofort bebaut werden könnten, es aber absichtlich nicht werden und die Randbebauung des Tempelhofer Feldes mit mehr als 20.000 Wohnungen. Beim Neubau zu bezahlbaren Mieten misst die CDU den landeseigenen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften sowie kirchlichen und anderen gemeinwohlorientierten Trägern eine wichtige Rolle zu. Der Bestand der landeseigenen Gesellschaften soll auf 500.000 Wohnungen wachsen. Für Genossenschaften sieht das CDU-Programm jährlich mindestens 1000 neue Wohnungen vor, davon rund 800 gefördert. Zinsgünstige Kredite, angepasste Erbbaurechte und vereinfachte Förderbedingungen sollen den Neubau insgesamt erleichtern.
Beim Neubau setzt die SPD auf modulare Bauweisen und den Gebäudetyp E – ein Konzept, das eine einfachere Ausstattung von Wohnungen zulässt. Die Partei geht davon aus, dass bis 2040 mindestens 230.000 neue Wohnungen benötigt werden. 100.000 Neubauwohnungen sollen in der kommenden Legislatur entstehen, mehr als die Hälfte davon bei landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU), Genossenschaften und „anderen gemeinwohlorientierten Unternehmen“. Ein neues, ergänzendes öffentliches Wohnungsbauprogramm soll mehr Fertigstellungen ermöglichen und die LWU finanziell stärken. Landeseigene Flächen für den Wohnungsbau sollen vor allem über Erbbaurecht an Genossenschaften gehen, sofern diese ihre Bestände nachhaltig, dauerhaft und sozial bewirtschaften. Die Partei will digitale Genehmigungsverfahren voranbringen und erreichen, dass Bebauungspläne in längstens zwei Jahren bearbeitet werden. Das Tempelhofer Feld will sie nicht bebauen, „solang die bisherigen Flächen in Berlin ungenutzt sind“.
Vorgesehen ist, den Sozialwohnungsanteil im kooperativen Baulandmodul auf 50 Prozent zu erhöhen. Sie will außerdem das sogenannte Neuköllner Modell praktizieren. Hier werden Abweichungen bei Bauvorhaben genehmigt, wenn dafür im Gegenzug Sozialwohnungen entstehen und soziale Infrastruktur mitfinanziert wird.
Neue Wohnungen sollen auf Brachen und flach bebauten Grundstücken entstehen, zum Beispiel über Supermärkten, außerdem durch den Umbau von Bürogebäuden.
Die SPD plant die Wiedereinführung der Grundsteuer C als Instrument gegen den spekulativen Umgang mit unbebauten Flächen.
Die Grünen wollen den Wohnungsbau sowohl in den geplanten neuen Stadtquartieren als auch durch Aufstockung, Dachausbau und Nachverdichtung vorantreiben. „Unser Ziel ist der Erhalt grüner Innenhöfe und unversiegelter Flächen“, heißt es im Wahlprogramm. Stattdessen sollen „Baulücken, Brachen und überbreite Straßen“ genutzt werden. „Berlin hat kein Flächenproblem, sondern ein Umsetzungsproblem“, sagen die Grünen. Und: „Das Tempelhofer Feld ist für uns unverzichtbar. Wir lehnen jede Bebauung ab.“
Die Grünen wollen gemeinwohlorientierten Trägern einen besseren Zugang zu Baugrundstücken bieten. Eine Fortschreibung der kooperativen Baulandentwicklung sieht einen 50-Prozent-Anteil mietpreisgebundener Wohnungen vor. Den Umbau von Büros in bezahlbaren Wohnraum wollen die Grünen mit einem Förderprogramm ankurbeln.
Die Linke fordert ein kommunales Wohnungsbauprogramm: Die Landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) erhalten jährlich bis zu 2 Milliarden Euro Eigenkapital für den Bau von 7500 kommunalen Wohnungen pro Jahr. Diese Wohnungen bleiben dauerhaft bezahlbar, mit Mietpreisen zwischen 6 und 12 Euro pro Quadratmeter. Auch private Wohnungsbauunternehmen nimmt die Linke stärker in die Pflicht, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Ein Genossenschaftsbeauftragter und der Zugang zu landeseigenen Grundstücken stärken die Genossenschaften.
Bezahlbaren Wohnraum schaffen durch Streichung von zu strengen Klimavorgaben: Das Bauen müsse von „ideologischen Vorgaben“ befreit werden, heißt es in dem von der AfD im Juli 2026 vorgelegten Positionspapier „Lösungen für die Berliner Wohnungskrise“. Angekündigt wird die Abschaffung des Sozialen Wohnungsbaus. Er sei zu teuer und zu bürokratisch.
Die Partei bekennt sich zudem klar zur Eigentumsförderung. Wohneigentum schütze vor Altersarmut und stabilisiere Nachbarschaften. Damit sich mehr Menschen Eigentum leisten können, soll die Investitionsbank Berlin den Eigentumswilligen Bürgschaften gewähren. Außerdem soll für Ersterwerber die Grunderwerbsteuer abgeschafft werden. Mieter:innen von landeseigenen Wohnungen sollen ihre Wohnungen kaufen können.
Neubau allein wird die Wohnungs- und Mietenkrise nicht lösen, weil – insbesondere wenn renditeorientierte private Investoren bauen – teure Miet- oder Eigentumswohnungen entstehen, die sich die meisten Berliner:innen nicht leisten können. Zudem fließen diese Neubaumieten in den Mietspiegel ein und lassen das allgemeine Mietniveau ansteigen. Daher sollte stärker auf die Aktivierung der Potenziale im Bestand gesetzt werden. Hier bieten sich gemäßigte Nachverdichtung, Dachgeschossausbauten, aber auch die Umnutzung leerstehender Büroflächen an. Gut aufgestellte Wohnungstauschprogramme könnten zu einer besseren Ausnutzung vorhandener Wohnflächen dienen. Finger weg vom Tempelhofer Feld! Bevor sich Berlin für Jahrzehnte in eine Milliarden-Baustelle begibt und die Vernichtung wichtiger Freiflächen betreibt, sollten die Möglichkeiten im Bestand ausgeschöpft werden.

Foto: Christian Muhrbeck
Die landeseigenen Wohnungsunternehmen sollen finanziell gestärkt und ihre Kundenzentren wieder eröffnet werden. Die CDU will ihnen mehr Spielraum bei der Wohnungsvergabe einräumen, um den Erhalt der sozialen Mischung zu fördern. Gemeint ist ein Wechsel des besonderen Augenmerks von Transferhaushalten hin zu Starter- und Doppelverdiener-Haushalten, die so eine bessere Chance auf geförderten Wohnraum erhalten sollen. Für ältere Menschen, die in kleinere Wohnungen wechseln, soll innerhalb der landeseigenen Wohnungsunternehmen die Nettokaltmiete pro Quadratmeter grundsätzlich nicht steigen. Bei Sozialwohnungen sind regelmäßige Einkommensprüfungen vorgesehen. Liegt das Einkommen dauerhaft über den Fördergrenzen, soll ein Mietzuschlag erhoben werden.
Aktuell halten die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) über 400.000 Wohnungen in ihrem Bestand. Vorgesehen ist eine Verbesserung des geltenden Leistbarkeitsversprechens: Mietende können den Antrag stellen, maximal 27 Prozent ihres Haushaltseinkommens für ihre Nettokaltmiete aufbringen zu müssen. Zukünftig soll dies für die Bruttokaltmiethöhe gelten.
Mieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen, zuletzt immer wieder in der Diskussion, sollen durch neue Regeln transparenter werden. Die Ombudsstelle, Anlaufpunkt für Mieter:innen, soll Schlichtungsstelle werden. Für das Landesprogramm Großwohnsiedlungen ist ein Ausbau vorgesehen. Wohnungen der landeseigenen sollen diskriminierungsfrei vergeben werden, unter anderem durch anonymisierte Bewerbungsverfahren.
Mieter:innen mit einem Wohnberechtigungsschein dürfen bislang ein Zimmer pro Haushaltsmitglied beziehen. Die SPD will Alleinerziehenden und ihren Kindern einen zusätzlichen gemeinsamen Raum zugestehen.
Die Grünen wollen den landeseigenen Wohnungsbestand „konsequent sozial ausrichten“. Bei ihren Neubau- und Modernisierungsaufgaben wird eine gezielte Unterstützung der städtischen Wohnungsunternehmen angekündigt. Gleichzeitig werden ihnen aber auch verbindliche Gemeinwohlziele vorgegeben. Mieter:innen sollen mehr Mitentscheidungsrechte bekommen.
Die Grünen wollen bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen wieder einen Mietendimmer einführen, der Mieterhöhungen stark beschränkt. Für Einkommensschwache sollen die Härtefallregelungen verbessert werden. Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit wollen die Grünen ein Räumungsmoratorium verhängen.
Eine „Privatisierungsbremse“ in der Berliner Verfassung soll die kommunalen Wohnungen auf Dauer sichern, „denn die Wohnungen gehören uns Berliner:innen“.
Die Linke möchte „innerhalb der ersten 100 Tage der neuen Regierung“ per Senatsbeschluss einen Mietendeckel für die LWU mit einem einjährigen Mietenstopp durchsetzen. Anschließend soll festgeschrieben werden, dass Mieterhöhungen maximal ein Prozent jährlich betragen dürfen. Mieten, die die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigen, können auf Antrag gesenkt werden. Mieter:innen der LWU werden zudem über die Wohnwertmerkmale ihrer Wohnung informiert, um die Vergleichsmiete nach Mietspiegel leichter ermitteln zu können.
Das Heizkosten-Contracting wird schnellstmöglich beendet und die Preisgestaltung bei Tochterunternehmen wird überprüft. Die LWU werden zu Transparenz bei den Betriebskostenabrechnungen verpflichtet.
Die Belegungspolitik der landeseigenen Wohnungsunternehmen soll grundlegend neu ausgerichtet werden. Die AfD kritisiert, dass Wohnungen vor allem an Flüchtlinge und Bürgergeldempfänger vermietet werden. Zwecks gerechter Verteilung hat die Partei ein Punktesystem für Bewerber von öffentlichem Mietwohnraum vorgeschlagen. Wer schon länger in Berlin lebt, soll bevorzugt werden, ebenso Angehörige sogenannter Schlüsselberufe wie Pflegekräfte oder Feuerwehrleute. Um Missbrauch zu verhindern, ist an die erneute Einführung einer Fehlbelegungsabgabe gedacht. Die Untervermietung von Sozialwohnungen soll generell verboten werden.
Die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) sind gemeinsam mit dem Großteil der Genossenschaften die letzten Garanten für bezahlbare Wohnungen. Durch die Kooperationsvereinbarung des Senats mit den LWU sind sie dem Auftrag einer sozialen Wohnraumversorgung verpflichtet. Eine neue Kooperationsvereinbarung mit den LWU muss diesem Auftrag wieder stärker gerecht werden. Mieterhöhungsspielräume müssen begrenzt und Angebotsmieten gedeckelt werden. Gleichzeitig müssen die LWU durch Eigenkapitalzuschüsse und vergünstigte Grundstücksvergabe in die Lage versetzt werden, günstige Wohnungen bereitzustellen. Die Landeseigenen sollten als Vorbild dienen, indem sie ihre Objekte transparent bewirtschaften, ansprechbar für ihre Mieter:innen sind und ihren Instandhaltungspflichten gewissenhaft nachkommen.

Foto: Christian Muhrbeck
Wohnungsmarktverwerfungen will die CDU vor allem durch eine konsequentere Bekämpfung der Zweckentfremdung und eine bessere Ausstattung der Bezirke bekämpfen. Gegen Verwahrlosung, Überbelegung und illegale Zweckentfremdung sollen die Behörden mehr Personal und zusätzliche rechtliche Instrumente erhalten. Ein Ausbau des Milieuschutzes oder Maßnahmen gegen möblierte Vermietung werden dagegen nicht angekündigt.
Leerstand, Kurzzeitvermietung, Ferienwohnungen: Wenn es nach der SPD geht, soll eine Spezialeinheit Wohnraumschutz beim Senat „Bezirke unterstützen und Verfahren beschleunigen“. Dabei geht es in erster Linie um Ferienwohnungen, „hotelartig“ möblierte Zimmer und überbelegte Räume.
Die SPD will den Zeitraum, in dem Neben- und Zweitwohnungen als Ferienwohnungen genutzt werden dürfen, einschränken. Eigentümer sollen Leerstand melden müssen und eine Leerstandssteuer zahlen. Bebauungspläne, die unter anderem Mindestgrößen von Wohnungen vorschreiben, sollen den Bau von Mikroappartements einschränken. Die Partei hält am Ausbau der Milieuschutzgebiete fest.
Die Grünen wollen das Zweckentfremdungsverbot schärfen. „Die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung werden wir weiter unterbinden“, heißt es im Wahlprogramm. Bei Verstößen soll ein Mindestbußgeld von 50.000 Euro verhängt werden. Zur Bekämpfung spekulativen Leerstandes soll es nach sechs Monaten möglich sein, Wohnraum unter Zwangsverwaltung zu stellen und in letzter Konsequenz zu vergesellschaften. Die Grünen möchten den Milieuschutz weiter ausbauen und damit auch das möblierte Wohnen auf Zeit unterbinden.
Ein zentrales Eigenbedarfskündigungskataster soll illegale Kündigungen verhindern. Gegenüber dem Bund wollen sich die Berliner Grünen dafür einsetzen, dass Eigenbedarfskündigungen deutlich erschwert werden und dass das Berliner Verbot der Umwandlung in Eigentumswohnungen unbefristet gelten darf.
Die Linke möchte ein Verbot von Ferienwohnungen in Wohnhäusern. Die Bezirke sollen mit „digitalen Tools“ unterstützt werden, illegale Angebote zu finden und zu ahnden.
Außerdem plant sie, spekulativen Leerstand aufzudecken und zu ahnden. Dabei soll die „Stromzählermethode“, bei der ein Wohnungsleerstand über Verbrauchsdaten bei den Energieversorgern ermittelt wird, zum Einsatz kommen.
Die Partei will außerdem Hausbesetzungen entkriminalisieren und einen Abriss-Stopp umsetzen. Den Umbau leerstehender Büro- und Gewerbeflächen in Wohnraum plant sie erheblich auszubauen.
Die Linke setzt sich für die Ausweisung weiterer Milieuschutzgebiete, etwa in Spandau, ein und hat dafür ein Bürgerbegehren gestartet.
Nach ihren Plänen soll die Wohnungssuche in öffentliche Hand, um die Macht kommerzieller Plattformen zu brechen.
Keine Eingriffsmöglichkeiten gegen spekulativen Leerstand oder den Missbrauch mit der möblierten Vermietung will die AfD. Eine Verschärfung des Zweckentfremdungsverbots sei unnötig. Den Milieuschutz begrenzen will man, weil er die Umwandlung in Eigentumswohnungen behindert.
Solange täglich bezahlbare Wohnungen im Bestand verloren gehen, kann selbst bezahlbarer Neubau eine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt nicht bewirken. Ein Schutz günstiger Wohnungen im Bestand ist daher elementar.
Eindämmen muss man das Modell der möblierten Kurzzeitvermietung durch eine berlinweite Genehmigungspflicht (das heißt nicht nur wie bisher in Milieuschutzgebieten) und Steuerungsmöglichkeiten der Bezirksämter, denn es führt zu grotesken Mietpreisen und dem Verlust bezahlbarer Wohnungen. Leerstand muss systematisch erfasst und geahndet werden und sollte, wenn überhaupt, kürzer und unter strengeren Auflagen als bisher genehmigt werden. Bei Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot ist die Rückführung der Wohnungen in die reguläre Vermietung zu gewährleisten. Hierfür sollten die Bezirke endlich den Einsatz von Treuhändern nutzen und Präzedenzfälle schaffen.

Foto: Christian Muhrbeck
Die CDU lehnt Vergesellschaftungen, Enteignungen und Zwangsverwaltungen ab. Stattdessen setzt sie auf Investitionsanreize sowie einen stärkeren gemeinwohlorientierten Wohnungssektor durch landeseigene Gesellschaften, Genossenschaften und andere soziale Träger. Ihr Programm sieht keine allgemeine Sozialwohnungsquote für private Bauvorhaben vor.
Im Bund verfolgt die SPD das Ziel, einen Mietendeckel über eine Länderöffnungsklausel zu erreichen. In Berlin sollen Eigentümer:innen, die 50 oder mehr Wohneinheiten besitzen, zur Vergabe eines festgelegten Anteils davon an WBS-Inhaber:innen verpflichtet sein.
Zur Frage der Vergesellschaftung von großen Wohnungsbeständen äußerte sich die Partei im Wahlprogramm weder zustimmend noch ablehnend: Der Volksentscheid von 2021 zeige „für uns deutlich, dass eine Mehrheit der Berliner:innen die zügellose Abzocke großer, insbesondere börsennotierter Wohnungsunternehmen ablehnt.“ Steffen Krach teilte dem Magazin „Stern“ allerdings Anfang August mit, er habe Enteignungen als Mittel der Wohnungspolitik immer abgelehnt.
Die Grünen wollen vor allem renditeorientierte Wohnungsunternehmen in die Pflicht nehmen. Vermieter:innen mit mehr als 50 Wohneinheiten sollen einen bestimmten Anteil des Wohnungsbestands zu bezahlbaren Preisen anbieten. Das Grünen-Konzept sieht nicht nur Bußgelder bei Verstößen vor, sondern auch das Abschöpfen daraus entstandener Gewinne. Großvermieter:innen, die wiederholt Regeln missachten, haben nach Ansicht der Grünen „auf Dauer nichts mehr auf dem Berliner Wohnungsmarkt zu suchen“ und sollen gezwungen werden, ihre Wohnungen zu veräußern.
Von den Grünen wird der erfolgreiche Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne unterstützt.
Gegen „dreiste Vermieter“ will die Linke „hart durchgreifen“. Den im November 2024 eingeführten Mietwucher-Check haben der Partei zufolge 100.000 Berliner Haushalte genutzt, bei zwei Dritteln ist demnach die Miete zu hoch. Als Konsequenz plant die Partei, eine Taskforce gegen illegale Mieten und zu viel gezahlte Miete zu fordern. Für besonders schwere Fälle soll bei der Hauptabteilung für Wirtschaftskriminalität eine Schwerpunktabteilung für kriminelle Vermieter:innen eingerichtet werden.
Die Linke unterstützt die Forderung nach Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen. Sie fordert schnellstmöglich ein Vergesellschaftungsgesetz und spricht davon, die Umsetzung dessen zu einer der „Top-Prioritäten“ zu machen. Konkret wird in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine koordinierende Abteilung für Vergesellschaftung eingerichtet, die unter anderem das Vergesellschaftungsgesetz ausarbeitet und Entschädigungsmodelle entwickelt.
Die AfD ist gegen die Vergesellschaftung. Damit werde keine einzige zusätzliche Wohnung geschaffen.
Wohnraumversorgung ist Daseinsvorsorge. Das Geschäft mit diesem existenziellen Gut darf nicht der maximalen Rendite dienen, sondern muss einen Beitrag an die Allgemeinheit beinhalten: einen verpflichtenden Anteil von Wohnungen für einkommensschwächere Haushalte, den sichergestellten Rückfluss von Mieteinnahmen in die Instandhaltungs- und Investitionsrücklage, die Einrichtung von Mieterbeiräten und Aufsichtsgremien sowie die strikte Einhaltung des Mietrechts. Die Vergesellschaftung von Wohnraum muss möglich sein. Marktzugangsbeschränkungen für Finanzmarktakteure müssen diskutiert werden.

Foto: Peter Homann/Gegendruck
Zur Lösung von Problemen, die die Bezirksämter überfordern, setzt die CDU auf mehr Personal, Digitalisierung und schnellere Verwaltungsverfahren. Genehmigungen sollen beschleunigt und Verstöße gegen Miet- und Zweckentfremdungsrecht konsequenter verfolgt werden. Hierfür soll die Mietpreisprüfstelle personell besser ausgestattet werden. Ihre Überlegungen beinhalten kein Landesamt für Wohnungswesen.
Ein großes Problem in Berlin sind Schrottimmobilien und Geisterhäuser. Theoretisch können die Bezirke gegen Eigentümer:innen vorgehen, die ihre Häuser stark vernachlässigen oder, leergezogen, verfallen lassen. Sie können Instandhaltungsmaßnahmen beauftragen, die später von den Eigentümer:innen bezahlt werden müssen. Viele Bezirke scheuen das Risiko, in Vorlage zu gehen. Sie sollen deshalb Geld aus einem Landesfonds für solche Ersatzvornahmen erhalten. Bei 50 oder mehr Wohneinheiten wird die Instandhaltungsrücklage verpflichtend.
„Wir statten die Verwaltung so aus, dass sie in der Lage ist, schnell und effektiv zu reagieren, wo Missstände auftreten“, heißt es im Wahlprogramm. Zur Unterstützung der Bezirke wollen die Grünen ein Landesamt für Wohnungswesen gründen. Die Partei möchte größere Vermieter:innen verpflichten, ausreichende Instandhaltungsrücklagen zu bilden – ansonsten sollen Treuhänder:innen eine ordentliche Instandhaltung gewährleisten. Grundsätzlich soll ein Abrissverbot für Wohnraum gelten. Um Transparenz zu schaffen, soll ein Wohnungskataster eingeführt werden, „denn es kann nicht sein, dass wir oft nicht wissen, wem welche Immobilien wirklich gehören“.
Geht es nach der Linken, gibt es für die Bezirke eine Finanzierung für die Instandsetzung von lange leerstehenden „Geisterhäusern“. Auf Bundesebene will man gegen „Schrottimmobilien“ vorgehen und hat die Bundesregierung im Frühjahr 2026 aufgefordert, sich einen systematischen Überblick zu verschaffen und in der Baugesetzbuch-Novelle die Kommunen darin zu stärken, „Schrottimmobilien zum Wohle der Allgemeinheit nutzbar zu machen“.
Die Frage des Umgangs mit verwahrlosten und überbelegten „Problemhäusern“ verknüpft die AfD mit „bandenmäßigem Sozialleistungsbetrug“ und „organisierter Armutszuwanderung aus Südosteuropa“. Als Gegenmaßnahme gegen Problemimmobilien fordert sie ein bundesweit einheitliches Datenaustauschsystem zwischen verschiedenen Ämtern und zum anderen ein Bundesprogramm Problemimmobilien, das mit Ankauf, Abriss oder Entmietung maroder Häuser Ordnung und Sicherheit wiederherstellen soll.
Die Bezirksämter spielen eine zentrale Rolle für die Durchsetzung der Steuerungsinstrumente auf dem Wohnungsmarkt. Sie verfolgen Mietpreisüberhöhungen, spüren schwerwiegende Wohnungsmängel sowie Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot auf und wachen über die Einhaltung der Vorgaben in sozialen Erhaltungsgebieten. Anstatt sie in ihren Aufgabenbereichen zu beschneiden, sollte die solide personelle und finanzielle Ausstattung der Bezirke gewährleistet sein und eine gute Verzahnung zwischen Mietpreisprüfstelle, Senatsverwaltungen, Amtsgerichten und Staatsanwaltschaft organisiert werden. Ein Landesamt für Wohnungswesen könnte diese Strukturen koordinieren.

Foto: Sabine Mittermeier
Bei der Versorgung sozial Benachteiligter will die CDU Wohngeld und Wohnberechtigungsscheine schneller verfügbar machen und den Zugang durch digitalisierte Verfahren erleichtern. Wohnungslosigkeit soll durch den Ausbau der Schuldner- und Sozialberatung sowie schnellere Hilfen bei Mietschulden möglichst verhindert werden. Die Obdachlosenhilfe soll mit mehr aufsuchender Sozialarbeit, niedrigschwelligen Unterkünften, einem „Haus der Hilfe“, einer besseren medizinischen Versorgung und zusätzlichen Angeboten für besonders schutzbedürftige Gruppen gestärkt werden. Housing First wird als möglicher Ansatz genannt. Für obdachlose EU-Bürger setzt die CDU verstärkt auf Rückkehrprogramme und Einschränkungen beim Zugang zu Sozialleistungen.
Die gesundheitliche Versorgung von Obdachlosen und Geflüchteten will die SPD durch medizinische Not- und Beratungsstellen sichern und mehr Tagesstätten für Wohnungslose schaffen. Ein sogenanntes SozialWohnWerk soll für 2500 Wohnungen im geschützten Bereich sorgen. Das Wahlprogramm sieht menschenwürdiges, dezentrales Wohnen für Geflüchtete vor – Gemeinschaftsunterkünfte sollen schrittweise abgebaut werden.
Ziel der Grünen ist es, Geflüchtete mit eigenem Wohnraum zu versorgen. Wo dies nicht möglich ist, wollen sie weg von der Massenunterbringung und stattdessen dezentrale, menschenwürdige Wohnformen für Geflüchtete schaffen.
Die Grünen kündigen einen Aktionsplan gegen Obdachlosigkeit an und sie setzen auf das Konzept Housing First. Die landeseigenen Unternehmen sollen dafür mehr Wohnungen zur Verfügung stellen.
Die Partei will Diskriminierungen entgegentreten, ebenso auch barrierefreie, altersgerechte und bezahlbare Wohnungen schaffen und Generationen-WGs – auch für queere Menschen – fördern.
Mit einer annähernden Verdopplung der Anzahl der Wohnungen auf 2500 hat die Linke den Ausbau des Geschützten Wohnungsmarkts (GWM) zum Ziel. Sie bekennt sich zum Prinzip Housing First – und möchte die Strategiekonferenz zur Wohnungslosenhilfe wieder verstetigen. Vermieter:innen mit mehr als 1000 Wohneinheiten sollen zehn Prozent als bezahlbare Wohnungen an Menschen in besonderen Wohnungsnotlagen vergeben: Menschen in Wohnungslosenunterkünften, Frauenhäusern etc. Monitorings bei den LWU machen künftig ungleiche Vergabepraktiken sichtbar.
Für Geflüchtete fordert die Linke Zugang zu Wohnungen anstelle von „inhumanen, isolierten Massenunterkünften“. Dafür braucht es aus ihrer Sicht mehr mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen für wohnungslose Menschen, „zu denen auch viele Geflüchtete gehören“. Zudem sieht die Linke eine stadtweite Ausweitung von Fachberatungsstellen zur Unterstützung der Wohnungssuche für Geflüchtete vor.
Im AfD-Programm finden sich keine Überlegungen zur Versorgung sozial benachteiligter Gruppen. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen arbeitende Einheimische. Zu viele städtische Wohnungen würden über die soziale Wohnhilfe als Trägerwohnungen oder für besondere Bedarfsgruppen belegt. Eine verbindliche Sozialwohnungsquote für private Vermieter wird abgelehnt.
Der Geschützte Wohnungsmarkt (GWM) stellt Wohnraum für Menschen bereit, die von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht sind. Das jährliche GWM-Kontingent von 1350 Wohnungen wurde seit der letzten inhaltlichen Reform im Jahr 2000 nicht mehr angehoben, obwohl die Zahl wohnungsloser Menschen in Berlin drastisch gestiegen ist. Die Zustände in Sammelunterkünften für Geflüchtete sind vielerorts inakzeptabel – und auch etliche Notunterkünfte für obdachlose Menschen befinden sich in einem teils katastrophalen Zustand. Gleichzeitig rufen einige private Betreiber solcher Unterkünfte Kosten in völlig unangemessener Höhe für die Unterbringung auf und schlagen damit Profit aus der Not. Das muss ein Ende haben.
Der GWM und die Housing-First-Initiative müssen gestärkt werden: Das Wohnungskontingent an vermittelbaren Wohnungen muss erhöht und die Mittel für die soziale Arbeit ausgeweitet werden.

Foto: Nils Richter
Den klimatischen Herausforderungen will die CDU mit einem technologieoffenen Ansatz begegnen. Im Mittelpunkt stehen Ausbau und Dekarbonisierung der Fernwärme, die Nutzung von Geothermie sowie der weitere Betrieb des Gasnetzes. Staatliche Festlegungen auf einzelne Heiztechnologien lehnt sie ab. Ziel sei eine klimafreundliche Wärmeversorgung, die zugleich Versorgungssicherheit und bezahlbare Betriebs- und Heizkosten gewährleistet.
Bei der Wärmeplanung liegt die SPD-Priorität auf Fernwärme. Das Netz der landeseigenen BEW (Berliner Energie und Wärme) soll wachsen. Dezentrale und genossenschaftliche Wärmenetze will die Partei mit Darlehen fördern und dafür Bundesmittel einfordern. Daneben hat die Partei auch Wasserstoff im Blick, der allerdings nicht für die Energieversorgung im Bereich der Wohnungen eingesetzt wird. Eine staatliche Förderung für die Umstellung auf umweltfreundlichere Technik benennt das SPD-Programm ebenfalls.
Berlin soll den Grünen zufolge ein „Vorbild für konsequenten und sozial gerechten Klimaschutz“ werden. Zur Steigerung der Energieeffizienz soll die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude Vorrang haben. „Dadurch sollen Mietende vor fossilen Kostenfallen geschützt werden“, so das Grünen-Programm.
Zur Anpassung an den Klimawandel wollen die Grünen die Stadt auf Hitzeperioden und Starkregen einstellen. Sie möchten Berlin zu einer grünen Schwammstadt machen und Wasser nachhaltig nutzen. Bei Neubau und Sanierung sollen ökologische Baustoffe zum Einsatz kommen.
Die Linke setzt sich dafür ein, beim Neubau einen Mindestanteil an Grünflächen festzulegen und zugunsten einer „sozial-ökologischen Nutzung im Sinne einer klimaresilienten Stadt“ die autogerechte Stadt zurückzubauen. Auch die Energieversorgung plant sie, resilienter zu gestalten – etwa durch den Ausbau von Solarenergie und Windkraftanlagen in Industriegebieten. Die Wärmewende soll durch den Ausbau von Fern- und Nahwärmenetzen gelingen. Die Partei fordert, die energetische Sanierung sozialverträglich umzusetzen, beispielsweise, indem zuschussbasierte Förderprogramme ausgebaut werden.
Zudem sieht sie einen verbindlichen Hitzeschutzplan und baulichen Hitzeschutz vor. Neben der Umsetzung des Klimaanpassungsgesetzes, das eine Million Straßenbäume bis 2040 vorsieht, möchte sie mehr Grüninseln schaffen.
Nach Überzeugung der AfD ist die energetische Gebäudesanierung überflüssig. „Berlin braucht keine Klimavorgaben“, heißt es im Programm. Explodierende Energiepreise und teure energetische Sanierungen würden Miete und Nebenkosten in die Höhe treiben.
Die AfD fordert die Abschaffung von Energiewendegesetz und CO₂-Abgabe.
Die Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudebestand wird durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) des Bundes gefährdet, denn es erlaubt weiterhin den Einbau von Gas- und Öl-Heizungen. Berlin sollte sich als Vorreiterin der Wärmewende verstehen und die energetische Ertüchtigung des Gebäudebestands fordern und fördern: Landeseigene Unternehmen sollten keine fossilen Heizsysteme einbauen. Für die Gebäudemodernisierung müssen ausreichende Fördermittel bereitgestellt werden. Im Rahmen der Wärmeplanung darf der Fokus nicht allein auf der Versorgung mit Fernwärme liegen, sondern es müssen auch quartiersbezogene, effiziente Nahwärme-Konzepte berücksichtigt werden. Berlin hat sich mit dem neuen Klimaanpassungsgesetz (KAnGBln) und großen Investitionssummen ambitionierte Ziele gesetzt, kürzt aber gleichzeitig bei den konkreten Förderprogrammen, die Klimaanpassung vor Ort umsetzen könnten. Das ist nicht konsequent und muss verändert werden.

Foto: pa/Jochen Tack
29.08.2026










