Am 29. Juni hat der Senat den Berliner Wärmeplan veröffentlicht. Er zeigt auf, welche Wärmeversorgungsoptionen in einem bestimmten Quartier möglich sind, und soll Gebäudeeigentümer:innen als Orientierungsrahmen dienen. Der Berliner Mieterverein (BMV) begrüßt die Richtung, fordert aber Nachbesserungen.

Foto: Anne Freitag
Nach dem Wärmeplanungsgesetz mussten Kommunen mit über 100.000 Einwohnern ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen. Kleinere Städte haben noch bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Der neue Wärmeplan ist sozusagen der Fahrplan für die Wärmewende. Der Status quo in der Hauptstadt ist alles andere als rühmlich. Die Wärmeversorgung wird immer noch vor allem durch Erdgas, Heizöl und – überwiegend fossil erzeugte – Fernwärme gedeckt. Nur 6 Prozent kommen aus erneuerbaren Energien und Abwärme. Die Folge: Die Wärmeversorgung ist für rund 40 Prozent der Berliner CO₂-Emissionen verantwortlich. Da ist noch viel Luft nach oben. Doch das soll sich ändern.

Bis 2045 soll der Versorgungsgrad über Wärmenetze und Wärmepumpen bei 95 Prozent liegen – mit einem Zwischenschritt von 40 Prozent erneuerbarer Wärme beziehungsweise unvermeidbarer Abwärme (etwa aus Rechenzentren) bis 2030. Dieses ehrgeizige Ziel ist nur zu erreichen, wenn möglichst viele Hausbesitzer:innen mitziehen und ihre alten Ölkessel austauschen. Eine Pflicht gibt es aber nicht. Der Wärmeplan, so heißt es bei der federführenden Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, schafft vor allem Transparenz über die vorhandenen Optionen. Gebäudeeigentümer:innen können in den Karten des Wärmeplans (siehe Randspalte) sehen, welche Netzbetreiber vor Ort tätig sind oder dies zukünftig planen.
Der Wärmeplan teilt die Stadt in verschiedene Wärmeversorgungsgebiete ein, etwa bestehende Wärmenetzgebiete, Gebiete mit Erschließungsperspektive und Prüfgebiete. Außerdem gibt es Gebiete der dezentralen Versorgung, wo sich individuelle Lösungen wie Wärmepumpen anbieten.
Wird sich der Plan als leere Hülse entpuppen?
Der BMV warnt vor überzogenen Erwartungen. „Der neue, mit hohem Aufwand erstellte Wärmeplan 2026 könnte sich als luftleere Hülse für die soziale Wärmewende entpuppen“, befürchtet der Vertreter des Berliner Mietervereins im Klimaschutzrat des Landes Berlin, Reiner Wild. Zum einen, weil er keinerlei rechtliche Verbindlichkeit hat, zum anderen, weil es an der Umsetzung hapert. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz der Bundesregierung torpediert die Klimaziele, indem es weiterhin den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen erlaubt. „Ein zentraler Baustein der Berliner Wärmewende sind neue Wärmenetze. Ihre Wirtschaftlichkeit hängt aber entscheidend davon ab, dass die Nachfrage nach fossiler Wärme sinkt“, erklärt BMV-Geschäftsführer Sebastian Bartels. Das Gebäudemodernisierungsgesetz bewirkt jedoch das Gegenteil. Hinzu kommt die nach wie vor viel zu niedrige Sanierungsquote. Der BMV befürchtet daher, dass die angestrebte CO₂-Reduktion in weitere Ferne rückt.
Birgit Leiß
Die digitale Wärmekarte unter:
www.berlin.de/waermeplan
Zentrale Anlaufstelle rund um die Wärmewende in Berlin ist die Wärmewendeagentur in Trägerschaft der Energieagentur. Sie berät und unterstützt Gebäudeeigentümer:innen, öffentliche Einrichtungen sowie Bezirke bei der Umsetzung der Wärmewende:
www.waermewendeagentur.de
Mein Block, meine Wärmeversorgung
Auch Mieter:innen können sich über künftige Versorgungsoptionen informieren. Die digitale Wärmekarte ermöglicht eine Adresssuche, zwar nicht gebäudescharf, aber doch für einen bestimmten Block. Wer beispielsweise „Spichernstraße“ eingibt, erfährt, dass Fernwärmenetze vorhanden sind und ein Anschluss möglich ist. Im Karower Damm in Blankenburg ist dagegen ein Anschluss an das Fernwärmenetz unwahrscheinlich. Hier ist davon auszugehen, dass jedes Gebäude auch zukünftig einen eigenen Wärmeerzeuger haben wird. Die Schlesische Straße in Kreuzberg wiederum ist Fernwärme-Erweiterungsgebiet bis 2030.
bl
27.08.2026




