Seit dem 28. Mai 2026 hat Berlin einen neuen Mietspiegel. Vor allem Vermieter:innen wie Deutsche Wohnen, Vonovia und Co werden damit in nächster Zeit viele Mieterhöhungen begründen. Es empfiehlt sich, diese Mieterhöhungen nicht einfach zu akzeptieren, sondern genau zu prüfen. Denn jede unrechtmäßige Mieterhöhung, der Mieter:innen zustimmen, führt zu steigenden Mieten für uns alle. In dieser Handreichung vom Berliner Mieterverein und dem Kiezprojekt erhaltet ihr Tipps, was ihr tun könnt.
In Kürze
- Wie viel Mieterhöhung ist erlaubt und wie kann ich das überprüfen?
- Wie reagiere ich bei einer Mieterhöhung?
- Wo kann ich mich beraten lassen?
Wie viel Mieterhöhung ist erlaubt? Und wie kann ich das überprüfen?
Wie hoch die Miete steigen darf, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Grundsätzlich gilt:
- Zwischen zwei Mieterhöhungen muss die Miete mindestens zwölf Monate unverändert gewesen sein (Achtung: ausgenommen davon sind Mieterhöhungen aufgrund einer Modernisierung oder Anpassungen von Betriebskostenvorauszahlungen!). Die einjährige Sperrfrist beginnt mit dem Wirksamwerden der letzten Mieterhöhung. (Beispiel: Ein vor Ablauf der Jahresfrist gestelltes Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam).
- Bei einer Mieterhöhung muss die sog. Kappungsgrenze beachtet werden. Das bedeutet, dass die Miete um maximal 15 Prozent in drei Jahren erhöht werden darf.
Erhöht werden darf die Miete außerdem nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
- Anhand der Wohnlage, der Wohnungsgröße und des Baujahres lässt sich die Wohnung in ein Mietspiegelfeld einordnen, aus dem sich der Mittelwert ergibt, welcher der Ausgangswert für die weitere Berechnung ist.
- Außerdem gibt es fünf Merkmalgruppen (Bad, WC, Küche, Gebäude, Wohnumfeld), die die Miethöhe beeinflussen können, wenn es wohnwertsteigernde oder -mindernde Merkmale gibt.
- Ob die geforderte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete überschreitet, lässt sich hier überprüfen.
Wie reagiere ich bei einer Mieterhöhung?
- Ruhe bewahren und nicht vorschnell einer Mieterhöhung zustimmen: Mieter:innen haben bis zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang des Mieterhöhungsschreibens Zeit, die Mieterhöhung zu prüfen.
- Unsere Empfehlung: Zeitnah eine mietrechtliche Beratung aufsuchen (siehe unten).
- Abfrageservice des Senats (siehe QR Code Seite 2) oder die Aktion Mietpreisüberprüfung beim Berliner Mieterverein für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nutzen!
- Auf die Details achten und prüfen, ob Ausstattungsmerkmale der Wohnung, die Wohnlage, Baujahr und Sonstiges korrekt angegeben sind.
- Ergibt die Rechtsberatung, dass die Mieterhöhung nicht rechtmäßig ist, sollte der Mieterhöhung nicht zugestimmt werden. Gleichzeitig empfiehlt sich eine Mitteilung an den:der Vermieter:in, weshalb ihr nicht zustimmt. Ist die Mieterhöhung nur teilweise rechtmäßig, empfiehlt sich eine Teilzustimmung. Auf jeden Fall solltet ihr nach der Prüfung dem:der Vermieter:in eure Auffassung mitteilen. In der Vergangenheit haben Mieter:innen schlechte Erfahrungen damit gemacht, Mahnschreiben einfach auszusitzen – und wurden in einigen Fällen auf Zustimmung zur Mieterhöhung verklagt.
- Es kann sein, dass der:die Vermieter:in die Mieterhöhung nach einem Widerspruch oder einer Teilzustimmung fallen lässt.
- Es kann aber auch passieren, dass der:die Vermieter:in mit Mahnungen reagiert. Auch hier gilt: Nicht einschüchtern lassen! Der Vermieter ist nicht berechtigt, das Mietverhältnis zu kündigen, weil ihr die Zustimmung zu einer unzulässigen Mieterhöhung verweigert. Ist die Mieterhöhung korrekt muss allerdings die Zustimmung erklärt und die Mietzahlung entsprechend angepasst werden, damit ihr nicht in Zahlungsrückstand geratet.
- Der:die Vermieter:in kann versuchen, die Mieterhöhung einzuklagen. Schon deshalb empfiehlt es sich für Mieter:innen, rechtzeitig Mitglied im Berliner Mieterverein zu sein – damit sie rechtsschutzversichert sind (siehe unten).
- Achtung: Wird die höhere Miete kommentarlos gezahlt, gilt das als Zustimmung zur Mieterhöhung, gilt das als Zustimmung zur Mieterhöhung, die nicht mehr zurück genommen werden kann. Falls ihr dem:der Vermieter:in eine Einwilligung zum Lastschriftverfahren erteilt habt, empfiehlt es sich daher, diese rückgängig zu machen. Sonst wird der:die Vermieter:in nämlich die höhere Miete abbuchen und es wird schwierig, das Geld zurückzuerhalten.
Auf welche häufigen Tricks der Vermieter:innen muss ich achten?
- Vermieter:innen machen falsche Angaben zu den Ausstattungsmerkmalen. Zum Beispiel werden eine „besonders ruhige Lage“ und ein „großer, geräumiger Balkon“ als wohnwerterhöhende Merkmale angegeben – obwohl beide nicht vorhanden sind. Vorhandene wohnwertmindernde Merkmale werden teilweise nicht benannt.
- Vermieter:innen erfinden Merkmale, die laut Mietspiegel nicht zulässig sind. Deutsche Wohnen und Vonovia haben 2024 zehntausende Mieterhöhungen mit einer „guten ÖPNV-Anbindung“ und einer „guten Nahversorgung“ begründet – mit dem Kalkül, dass vielen Mieter:innen nicht auffällt, welche wohnwerterhöhenden Merkmale zulässig sind.
- Vermieter:innen setzen einfach den Oberwert an, ohne die Wohnungsmerkmale überhaupt anzugeben und zu gewichten. Leider wird eine Mieterhöhung dadurch nicht unwirksam. Die Mieter:innen haben somit den zusätzlichen Aufwand, dem:der Vermieter:in nachzuweisen, dass ihre Wohnung in der jeweiligen Mietspiegelspanne falsch eingeordnet wurde.
Muss der:die Vermieter:in die Mieterhöhung mit dem Mietspiegel begründen?
Leider nein. Er:sie kann die Mieterhöhung auch mit drei sogeannnten Vergleichswohnungen aus dem eigenen Bestand begründen. Diese Wohnungen müssen im Mieterhöhungsverlangen aufgelistet und tatsächlich vergleichbar sein mit der eigenen Wohnung. Außerdem müssen ergänzend auch die Werte des Mietspiegels angegeben werden. Fehlen diese Angaben, müssen Mieter:innen nicht reagieren, sollten jedoch unbedingt eine Rechtsberatung aufsuchen.
Zusammen können wir mehr erreichen als alleine!
Vonovia hat in den letzten Jahren tausende rechtswidrige Mieterhöhungen verschickt. In vielen Fällen ist der Konzern damit durchgekommen, weil Mieter:innen ihre Rechte nicht kannten oder sich haben einschüchtern lassen.
Doch viele Mieter:innen haben sich auch gewehrt – zum Beispiel im Rahmen des „Berliner Bündnis gegen Vonovia und Co“. Ihr Widerstand hat dazu geführt, dass Vonovia hunderte Gerichtsverfahren verloren hat und nach massiven Protesten sein Vorgehen geändert hat.
Deshalb ist es so wichtig, dass wir uns zusammenschließen: Je besser sich die Nachbar:innen kennen, desto besser können sie sich gegenseitig den Rücken stärken und sich gemeinsam gegen Tricks der Vermieter:innen wehren. Organisiert euch in euren Häusern, veranstaltet Mieter:innenversammlungen, tauscht euch aus und gebt eure Erfahrungen an Nachbar:innen weiter.
Der Berliner Mieterverein und das Kiezprojekt unterstützen euch gerne dabei!
Der Berliner Mieterverein (BMV) ist mit fast 200.000 Mitgliedern die größte Mieter:innenorganisation Berlins. Als Landesverband Berlin im Deutschen Mieterbund vertritt er die Interessen aller Mieter:innen in Berlin und setzt sich für gutes und bezahlbares Wohnen ein. Der BMV bietet mietrechtliche Beratung für Mitglieder in neun Beratungszentren, telefonisch, per Mail und in zahlreichen Nachbarschaftszentren an.
Das Kiezprojekt unterstützt Mieter:innen in Berlin seit 2023 dabei, starke Nachbarschaftsinitiativen aufzubauen und sich gemeinsam gegen Probleme mit ihren Vermieter:innen zu wehren. Das Projekt ist eine Kooperation des Berliner Mietervereins mit der AG Starthilfe von Deutsche Wohnen & Co enteignen und dem Movement Hub.
Wo kann ich mich beraten lassen?
Die Mietpreisüberprüfung durch den BMV steht auch denjenigen offen, die nicht Mitglied im BMV sind. Hierfür könnt ihr den Fragebogen ausfüllen und per E-Mail oder Post an den BMV übermitteln. Weitere Infos hier.
Wir empfehlen trotzdem allen Mieter:innen in Berlin, Mitglied in einem Mieter:innenverein wie dem BMV zu werden. Der BMV bietet seinen Mitgliedern vom Zeitpunkt des Eintritts eine kostenlose Rechtsberatung an und führt bei Bedarf auch Schriftverkehr mit der Hauswaltung. Hinzu kommt: Sofern der Eintritt in den BMV mindestens drei Monate vor Zugang einer Mieterhöhung erfolgt, greift außerdem eine Prozesskostenversicherung, die Mitglieder gegen gerichtliche Prozesskosten absichert. Hier könnt ihr die Mitgliedschaft im BMV online beantragen.
Alle Berliner Bezirke haben außerdem offene mietrechtliche Beratungen, die alle Mieter:innen des Bezirks kostenlos nutzen können. Diese umfassen jedoch keine Rechtsvertretung vor Gericht.
Handreichung herunterladen: Handreichung Mieterhöhung
Rent increase with the rent index: What can tenants do in response?
Berlin has had a new rent index since 28.05.2026. Landlords such as Deutsche Wohnen and Vonovia will probably be using this to justify rent increases in many cases in the near future. However, it is advisable not simply to accept these rent increases, but to check them carefully. Every unlawful rent increase that is accepted leads to rising rents for us all. This handout gives you tips on what you can do.
Topics
- What rent increases are permitted and how can I check them?
- What can I do in response to a rent increase?
- Where can I get advice?
Which rent increases are permitted? And how can I check them?
There is no one-size-fits-all answer to the question as to the amount by which your rent may rise. It always depends on the individual case. As a general rule, the following applies:
- The rent must have remained unchanged for at least twelve months between two rent increases (please note: this does not apply to rent increases due to modernisation or adjustments to advance payments of operating costs). The one-year moratorium begins when the latest rent increase takes effect. (Example: A demand for a rent increase made before the end of the one-year period is invalid).
- In the event of a rent increase, the so-called rent cap must be observed. This means that the rent may be increased by a maximum of 15 per cent over three years.
Furthermore, the rent may only be increased up to the local comparative rent. You can check whether a rent exceeds the local comparative rent here.
- Based on the residential area, the size of the flat and the year of construction, the flat can be assigned to a line in the rent index. It states the average value of the local comparative rent, which is the starting value for the further calculation.
- There are also five feature groups (bathroom, toilet, kitchen, building, living environment) that can influence the rent amount in terms of increasing or decreasing the residential value.
Does the landlord have to justify the rent increase against the rent index?
Unfortunately not. He can also justify the rent increase by referring to three comparable flats. These must be listed in the demand for rent increase and reference must also be made to the values in the rent index. Otherwise, tenants do not need to respond (but should seek legal advice as a precaution). If the specified comparable flats cannot be identified or are not comparable with your flat, resulting in the number of comparable flats falling below three, the request for an increase is not justified and is invalid.
How do I respond to a rent increase?
- The first thing to do is to keep calm and not agree to a rent increase too hastily: tenants have time until the end of the month after the month following receipt of the rent increase demand to review the rent increase.
- It is advisable to seek advice on tenancy law as soon as possible (see below).
- At the same time, you can also carry out the rent check yourself here and verify the rent increase.
- It is important to pay attention to the details and, for example, to check whether the landlord has provided correct information about the furnishings, location, etc. It has come to light that landlords like Vonovia and Deutsche Wohnen sometimes play tricks here. Landlords repeatedly cite value-increasing features that do not actually exist. Unfortunately, a rent increase does not become invalid simply because landlords applying the upper figure of the rent index value without specifying and weighting the features of the flat.
- If the rent increase is deemed to be unlawful on the basis of legal advice, you should inform the landlord of this and that you do not accept the rent increase. If the rent increase is only partially lawful, partial agreement is recommended. In any case, you should inform the landlord of the correct calculation of the rent increase. Last year, some tenants had a bad experience with simply sitting out reminder letters – and in some cases legal action was taken against them to compel acceptance of the rent increase.
- It is possible that the landlord will drop the rent increase after receiving an objection or only partial acceptance.
- However, it may also be that the landlord will react by issuing reminders. Here, too, it is important not to be intimidated: the landlord is not authorised to terminate the tenancy because you refuse to consent to an impermissible rent increase. However, if the rent increase is correct, consent must be declared and the rent payment adjusted accordingly, so that you do not fall into payment arrears. The landlord might also try to enforce the rent increase in court. For this reason alone, it is advisable for tenants to be join an organisation like the Berlin Tenants’ Association so that they have insurance cover for legal costs (see below).
- Attention: If the higher rent is paid without comment, this is deemed to be consent to the rent increase and withdrawing it is not possible. If you have given the landlord your consent to payment by direct debit, it is advisable to cancel this. Otherwise, the landlord will simply collect the higher rent and it will be difficult to get the money back.
- As always: you can achieve more together than alone. Organise yourselves in your buildings, hold tenant meetings, exchange ideas and pass on your experiences to neighbours.
Where can I get advice?
A rent review by the Berlin Tenants’ Association (BMV) is also available to those who are not members of the BMV. You can fill in the questionnaire for this and send it to the BMV by email or post. Further information is available here.
We still recommend that all tenants in Berlin become members of a tenants’ association such as the BMV. The BMV offers its members free legal advice from the moment they join and also handles correspondence with the property management company if required. What’s more: if you join the BMV at least three months before receiving a rent increase, legal protection insurance also applies, which protects members against possible legal costs. You can join online here.
All Berlin districts have open tenancy law advice centres that all tenants in the district can use free of charge. However, these do not provide legal representation in court. Further information is available here.
Download the handout: Handout rent increase
22.07.2026




