Energetische Sanierungen sind in denkmalgeschützten Gebäuden nicht immer möglich. Für Denkmal-Eigentümer:innen gelten deshalb einige Ausnahmen. Das geht zum Teil zu Lasten der Mietenden.

Foto: Sabine Mittermeier
Das Wohnen im Denkmal hat einige Vorteile. Weil Denkmalschutzbehörden auf den Erhalt der historischen Bausubstanz achten, hat Instandsetzung immer Vorrang vor Modernisierung. So werden alte Fenster nach Möglichkeit repariert und nicht einfach gegen Isolierglasfenster ausgetauscht. Die Kosten für Instandsetzungen dürfen nicht auf die Miete umgelegt werden.
Die übliche Fassadendämmung mit Wärmedämmplatten scheidet bei Denkmalen in aller Regel aus – nicht nur bei Häusern mit aufwendigem Stuck. Auch bei glatten Putzfassaden würde eine vorgesetzte Dämmschicht die Proportionen der Fenster- und Türöffnungen stören und das Gesamtbild stark verändern.

Foto:Christian Muhrbeck
Das heißt aber nicht, dass Denkmal-Mieter:innen im Winter kalte Räume und hohe Heizkosten hinnehmen müssen. Bei Altbauten sind die Außenwände meist schon so dick, dass eine zusätzliche Wärmedämmung nur relativ wenig Energieeinsparung bringen würde. Die Wände lassen sich auch von innen dämmen, wenn in den Räumen weder Deckenstuck noch Wandbemalungen vorhanden sind. Die Dämmung der Kellerdecken und der obersten Geschossdecke ist meist kein Problem. Dem Einbau moderner Heizungen steht der Denkmalschutz ebenfalls nicht entgegen, sofern man keine Wärmepumpe direkt vor die historische Fassade stellen oder Fußbodenheizungen verlegen will.
Solaranlagen: Auf die Farbe der Module kommt es an
Auch Solaranlagen können erlaubt werden. So ist im März auf dem Flachdach eines Blocks der Wohnstadt Carl Legien in Prenzlauer Berg eine große Photovoltaikanlage in Betrieb gegangen. Selbst auf einsehbaren Schrägdächern dürfen Solarmodule installiert werden, wenn sie dieselbe Farbe haben wie die Dacheindeckung. „Wir sehen es als unsere Aufgabe an, intensiv an der Energiewende mitzuarbeiten“, sagt Berlins Landeskonservator Christoph Rauhut.
Anders sieht es allerdings aus, wenn Mieter:innen an einer denkmalgeschützten Fassade eine Balkonsolaranlage installieren wollen. „Ihnen wird meist die Zustimmung versagt“, berichtet Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV). Während Eigentümer:innen für Denkmal-Investitionen Fördergelder und Steuerabschreibungen in Anspruch nehmen können, haben Mieter:innen in Denkmalen „überwiegend Nachteile“, so Bartels.
„Nicht fair“ ist etwa die Aufteilung des CO₂-Preises in der Heizkostenabrechnung: Macht der Denkmalschutz eine vollständige energetische Sanierung unmöglich, können Vermietende den von ihnen zu tragenden Anteil am CO₂-Aufpreis halbieren. Den Rest müssen die Mietenden zahlen, im Extremfall sogar 100 Prozent. In zugigen Wohnungen mit hohem Verbrauch wächst der Nachteil für Mieter:innen mit dem steigenden CO₂-Preis immer weiter an.
„Es ist nicht einsehbar, dass Mieter:innen von denkmalgeschützten Häusern bei schlechter Heizleistung nicht die Miete mindern können“, ergänzt Sebastian Bartels. Außerdem wird im Mietspiegel bei Denkmalen ein hoher Energieverbrauchswert nicht als wohnwertmindernd anerkannt. Das kann eine höhere ortsübliche Vergleichsmiete bedeuten und eine möglicherweise deutlich stärkere Mieterhöhung nach sich ziehen.
Jens Sethmann
Energieausweis künftig auch im Denkmal
Für Gebäude unter Denkmalschutz musste bislang kein Energieausweis erstellt werden. Wer hier eine Wohnung anmietete, tappte im Dunkeln, was die Einschätzung der künftigen Heizkostenbelastung betraf. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, das voraussichtlich im November in Kraft tritt, will die Bundesregierung diese Ausnahme abschaffen. Gerade in Zeiten explodierender Energiekosten wird Transparenz beim energetischen Zustand des Gebäudes immer wichtiger – natürlich auch bei Baudenkmalen.
js
www.berlin.de/landesdenkmalamt/aktivitaeten/denkmal-und-klimaschutz
27.06.2026




