„Wir mieten sie an, vermieten sie weiter, rechnen unseren Gewinn ein.“ Unverblümt beschreibt ein junger Mann auf TikTok sein Geschäftsmodell. Doch was zunächst nach der typischen Erfolgsstory eines Immobilien-Influencers klingt, wirft bei genauerem Hinsehen erhebliche rechtliche Fragen auf.
Handelsregister und Kommentarspalten zufolge heißt er Gabriel Malaev: Er ist Geschäftsführer von Wide Vision Investment, einem Berliner Unternehmen, das Wohnungen anmietet, möbliert und mit Aufschlag weitervermietet – vor allem an Studierende. Zusammen mit Leon Davydov leitet er das Unternehmen mit einem Standort in der Berliner Straße und Sitz in Zossen. Sein Marketingkanal: TikTok. Die Reichweite ist überschaubar, knapp 90 Follower. Doch die Videos liefern bemerkenswerte Einblicke in die Geschäftspraktik des Unternehmens.
Malaev inszeniert sich dabei als Unternehmer zum Anfassen. Im Selfie-Stil nimmt er seine Follower mit zu Wohnungsabnahmen, Sanierungen und Treffen mit Verwalter:innen und Handwerker:innen. Die Botschaft ist eindeutig: Hier wird Wohnraum zum Geschäftsmodell. In einem Video präsentiert er „indische Studenten“ als Möbelpacker, in einem anderen lobt er die günstige Einrichtung der Apartments: „IKEA ist das schönste und beste Unternehmen, was es geschafft hat, dass wir so groß geworden sind.“ [sic!]
Im Stil eines rasenden Reporters führt er Beschäftigte mit banalen Fragen vor oder steht gemeinsam mit einem Kameramann unangekündigt vor der Wohnung einer Bewohnerin. Sichtlich überrumpelt lässt sie die Aufnahmen zu, während Malaev ihre Wohnung filmen lässt und ihr dabei Fragen stellt.
Großer Deal an der Weberwiese
In einem Video trifft er sich mit dem „Verwalter“ der Wohnungen vor der Wohnanlage an der Weberwiese in Friedrichshain. 30 Wohnungen habe Wide Vision dort bereits im Bestand, sagt Malaev. Im nächsten Jahr wolle sein Unternehmen weitere 50 bis 100 Wohnungen anmieten. „Das kriegen wir hin“, antwortet der Gesprächspartner.
Die Aufnahmen legen nahe, dass Wide Vision die Wohnungen nicht verwaltet oder kauft, sondern selbst anmietet, möbliert und mit Aufschlag weitervermietet. Genau darin könnte ein rechtliches Problem liegen: „Die gewerbliche Untervermietung ist in Berlin mit dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz angreifbar“, sagt BMV-Geschäftsführer Sebastian Bartels.
Noch brisanter wird der Fall vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen. Seit April 2026 sind Kurzzeitvermietungen in Milieuschutzgebieten stark eingeschränkt und grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Senatsverwaltung begründet die Neuregelung ausdrücklich damit, dass „gewerbliche Geschäftsmodelle und überteuerte Zwischenvermietungen, die dem Mietmarkt reguläre Wohnungen entziehen“, eingedämmt werden sollen. Bereits Anfang 2025 hatte das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg gegen die White Tulip GmbH, Eigentümergesellschaft der Häuser in der Weberwiese, eine explizite Nutzungsuntersagung für möblierte Kurzzeitvermietung erlassen – mit der Ankündigung, entsprechende Wohnungen schrittweise in den regulären Wohnungsmarkt zurückzuführen.
Vernetzung gegen die Verdrängung der Nachbarschaft
Dass in dem Objekt weiterhin Wohnungen über Zwischenvermietung und Plattformen mit Kurzzeitvermietungen angeboten werden, überrascht die Aktiven der Mieter:inneninitiative Weberwiese wenig. Sie engagieren sich seit Jahren gegen den Ausverkauf und die Verwertung ihrer Häuser. Mitte Juni 2026 organisierten sie ein Kiezfest, um den Austausch in der Nachbarschaft mit Musikprogramm, Kaffee und Kuchen, mietenpolitischen Infoständen zu fördern. In Sichtweite zu den Häusern, vor denen die TikTok-Videos gedreht wurden, berichten sie im Gespräch mit dem BMV über die Geschichte der Wohnanlage.
Bereits ab 2012 wurden die Häuser in Eigentumswohnungen aufgeteilt, später gingen sie in einem Share-Deal an die White Tulip GmbH über. Heute werden die Wohnungen unter dem Namen „54East“ als Eigentumswohnungen vermarktet. In den folgenden Jahren habe man mit Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) über mögliche Konzepte für eine Rettung beraten. „Am liebsten wäre uns ein Rückkauf durch eine landeseigene Wohnungsgesellschaft gewesen“, sagt eine aktive Mieterin. Denn die Häuser gehörten bereits der landeseigenen WBF, die durch das Altschuldenhilfegesetz aber gezwungen wurde, die Häuser Ende der 1990er Jahre zu privatisieren.
Doch ein Rückkauf sei finanziell nicht darstellbar, hieß es. Ein weiterer Grund war, dass einzelne Wohnungen nach den Umwandlungen bereits veräußert wurden und dies die Verwaltung erschweren würde. „Doch wenn man die Mehrheit in den Eigentümergemeinschaften hat, kann man machen, was man will – das tun die jetzigen Eigentümer auch“, so die Mieterin. Es müsse endlich ein Konzept dafür entwickelt werden, weil sonst Rettungsmöglichkeiten für viele solcher Häuser in Berlin im Keim erstickt würden.
Während der Projektentwickler 54 East auf seiner Website aufwendige Außensanierungen präsentiert, klagen die Mieter:innen hinter den Fassaden über jahrelange Vernachlässigung. „Das Häuserensemble gleicht inzwischen einem Schweizer Käse“, schreibt die Initiative auf ihrer Website – gemeint sind leerstehende Wohnungen, häufige Eigentümer:innenwechsel und ein Nebeneinander von verbliebenen Bestandsmieter:innen und auf Zeit vermieteten Apartments.
Informationen und politische Begleitung
„Wir wissen, dass es hier möbliertes Wohnen zu überhöhten Preisen gibt und sind mit einigen dieser Mieter:innen in Kontakt“, sagt die aktive Nachbarin. Durch die Koordination und Beratung miteinander seien die Mieter:innen nicht schutzlos.
Dass ein Unternehmen diese Praxis nun auch noch in den sozialen Medien als Erfolgsgeschichte vermarktet, zeigt, wie selbstverständlich mit Wohnraum Geschäfte gemacht werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Initiative mit der neuen Verwaltungsvorschrift in Milieuschutzgebieten im Rücken ihre Nachbar:innen in den befristet vermieteten Wohnungen informieren und die zwielichtigen Geschäfte von Wide Vision und White Tulip aufdecken kann.
ml, Juni 2026
16.06.2026




