Die zum 1. Juli in Kraft tretende Reform des Bürgergelds – nun Grundsicherungsgeld genannt – greift in nie dagewesener Weise in das Mieter-Vermieter-Verhältnis ein. Der Deutsche Mieterbund (DMB) warnt ebenso wie Sozialverbände vor den Folgen.

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Die schärferen Sanktionsmöglichkeiten sind nicht die einzigen Verschlechterungen, die auf die bundesweit rund 5 Millionen Bezieher:innen dieser Sozialleistung zukommen. So wurde die einjährige Karenzzeit für die Übernahme der Unterkunftskosten gestrichen. Bisher wurde die Kaltmiete in den ersten zwölf Monaten des Leistungsbezugs auch dann übernommen, wenn die festgesetzten Oberwerte überschritten wurden. Ab 1. Juli gilt: Wenn sie das Eineinhalbfache des Richtwerts übersteigen, wird ab Tag eins gekürzt. Wer neu in den Leistungsbezug fällt, muss also künftig Zeit in die Wohnungssuche investieren, statt sich auf die Weiterbildung oder den neuen Job zu konzentrieren. Der Deutsche Mieterbund (DMB) hatte sich in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf dafür ausgesprochen, die Karenzzeit beizubehalten. „Wer unverschuldet arbeitslos wird, braucht Sicherheit statt Druck und Angst vor drohendem Wohnungsverlust“, sagt DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz.
Immer mehr zahlen aus eigener Tasche drauf
Der Anteil der Haushalte, deren Miete für das Jobcenter als nicht angemessen gilt und die einen Teil der Miete aus eigener Tasche zahlen, steigt von Jahr zu Jahr. Derzeit liegt er bundesweit bei rund 35 Prozent. Bei 6,9 Prozent wird der Richtwert um mehr als das Eineinhalbfache überschritten. Die Folgen sind Verschuldung, Mietrückstände und in letzter Konsequenz die Kündigung. „Hohe Mieten sind kein persönliches Versagen der Mieterinnen und Mieter, sondern die Folge eines akuten Mangels an bezahlbarem Wohnraum, vieler Schlupflöcher bei der Mietpreisbremse und fehlender Konsequenzen für Vermieterinnen und Vermieter“, betont Weber-Moritz.

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Ebenso einschneidend ist die Möglichkeit der kompletten Streichung sämtlicher Leistungen für „Totalverweigerer“. Wer wiederholt nicht zum Termin beim Jobcenter erscheint oder einen Job nicht annimmt, muss nun damit rechnen, gar nichts mehr zu bekommen. „Wohnen ist ein Grundrecht und darf nicht als Sanktionsinstrument missbraucht werden,“ kritisiert die DMB-Präsidentin. Noch vor der Verabschiedung im Bundestag hatte ein Bündnis von Sozialverbänden und Gewerkschaften Nachbesserungen gefordert. Die Reform bringe kaum Einsparungen und verschärfe die soziale Not.

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Problematisch: Künftig sind Leistungsbeziehende verpflichtet, bei überhöhten Mieten ihren Vermieter wegen Verstoß gegen die Mietpreisbremse zu rügen und gegebenenfalls Klage einzureichen. Wer sich weigert, etwa aus Angst vor einer Eigenbedarfskündigung, bekommt nicht mehr die volle Miete bezahlt. Ausgerechnet Menschen, die es auf dem Wohnungsmarkt am schwersten haben, wird also ein Rechtsstreit mit dem Vermieter zugemutet. Wie das konkret umgesetzt werden soll, ist noch unklar: Sollen Betroffene künftig selber nachrechnen, ob ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vorliegt? Das Verfahren werde derzeit erarbeitet, sagt eine Sprecherin von Berlins Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD). Wer betroffen ist, sollte die Miete prüfen lassen – etwa beim Berliner Mieterverein, in der Mietberatung der Rathäuser oder mithilfe eines Beratungshilfescheins in einer Kanzlei.
Birgit Leiß
Direkter Draht vom Jobcenter zur Hausverwaltung
Vermietende haben gegenüber dem Jobcenter jetzt eine gesetzliche Auskunftspflicht. Das Amt kann sich direkt an die Hausverwaltung wenden, um sensible Daten zu erfragen, etwa die Miethöhe, die Dauer des Mietverhältnisses oder die Anzahl der Untermieter:innen. Auch Belege müssen vorgelegt werden. Eine Zustimmung des Mieters oder der Mieterin ist nicht erforderlich. Vermietende, die sich weigern, riskieren Bußgelder von bis zu 5000 Euro.
bl
26.05.2026




