In den Ausgehvierteln erlaubt eine neue Verordnung, dass die Außengastronomie länger geöffnet bleiben darf – die Lebensqualität der einen ist Anlass zum Ärger der anderen.

Fröhlicher Lärm verdient einen Bonus

Wenn man in einer großen Stadt wie Berlin lebt, ist einer der nachteiligsten Umstände, dass ständig Krach gemacht wird. An unserem Nachbarhaus wird gerade der Putz erneuert. Ich habe schon neben den Schienen kreischender Straßenbahnen, neben einer Baustelle, auf der Stahlträger für ein Wohnhaus eingehämmert wurden und in einer Fußgängerzone gewohnt. Als Großstadtbewohner ist man Kummer gewohnt, was Krach angeht. Man könnte fast glauben, dass es eine Krachmachergilde gibt, die Krachmachen als Ausbildungsberuf anbietet. Azubis fangen mit Laubbläsern an, und dienen sich dann zur Straßenramme hoch. Aber wir nehmen es hin und vermuten eine Notwendigkeit hinter all dem infernalischen Getöse. Und nun kommen auch noch die verlängerten Öffnungszeiten für die Berliner Außengastronomie hinzu, die ab Juni gelten werden. Allerdings: nur in Vergnügungsvierteln, wo die Menschen ja schon bei Einzug wussten, was sie erwartet. Dass Vermieter:innen zu den entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen verpflichtet sein sollten, ist auch selbstverständlich. Und dass der Lärm auch nicht die ganze Nacht hindurch geht, sondern bis maximal 1 Uhr am Wochenende. Klar, auch das kann nerven. Aber um was für einen Lärm handelt es sich denn? Er kommt von Leuten, die fröhlich sind und Spaß haben. Sollte einem nicht wenigstens dies ein kleines Lächeln ins Gesicht bringen, das die Situation erträglich macht? In den Lärmschutzverordnungen ist bekanntlich Kinderlärm privilegiert. Könnte nicht auch fröhlicher Lärm einen kleinen Bonus in unserem Zusammenleben bekommen? Ich hätte einen Lösungsvorschlag auf Berliner Art: Jeder Gast muss einen Euro zahlen. Und von diesem Geld dürfen die Bewohner des Hauses in der Kneipe gratis trinken, so wie man Nachbarn vorsorglich miteinlädt, wenn eine Party etwas laut werden könnte. Also ich wäre dabei, kommt ihr auch?
Gesundheitsschutz geht vor Partymachen

In Deutschland gibt es eine gesetzliche Nachtruhe ab 22 Uhr. In Berlin soll das mit dem neuen Gaststättengesetz seltsamerweise nicht mehr gelten. Zumindest nicht in den vom Senat festzulegenden „Ausgehvierteln“. Wer zufällig in der Kreuzberger Oranienstraße oder in der Kastanienallee in Prenzlauer Berg wohnt, soll künftig bis 23 Uhr Stimmengewirr und Stühlerücken hinnehmen müssen, am Wochenende sogar bis Mitternacht. Man darf davon ausgehen, dass es noch eine Stunde länger dauert, bis wirklich Ruhe eingekehrt ist. Nun gibt es aber viele Menschen, die schon vor 6 Uhr aufstehen müssen, um die Kinder für die Schule fertig zu machen oder zur Arbeit zu gehen – einige sogar am Sonntag. Soll ihr Recht auf eine ungestörte Nachtruhe zurückstehen hinter den Interessen von Nachtschwärmern, die erst um 10 Uhr an der Uni sein müssen oder im Hostel ausschlafen können? Lärm macht krank. Das ist durch zahlreiche Studien belegt. Wer durch Krach am Einschlafen gehindert oder nachts immer wieder aufgeschreckt wird, hat ein erhöhtes Risiko für Bluthochdruck, Schlaganfall und Herzinfarkt. Zudem ist das neue Gesetz ein Freifahrtschein für die Gastronomen. Rücksichtnahme, gar Kompromissbereitschaft sind künftig nicht mehr nötig. Sie haben es ja amtlich, dass sie ihre Gäste bis spät draußen bedienen dürfen. Zwar gibt es im Gesetzentwurf eine Regelung, wonach die Öffnungszeiten bei Anwohnerbeschwerden eingeschränkt werden können. Doch es darf bezweifelt werden, dass die hoffnungslos überlasteten Bezirksämter einschreiten. Klar, an einem lauen Sommerabend mit einem Glas Wein draußen zu sitzen, ist ein Stück Lebensqualität. Doch muss es wirklich bis Mitternacht sein? Bei der Abwägung zwischen dem Gesundheitsschutz und dem Recht auf Partymachen sollte die Entscheidung nicht schwerfallen.
Unterschiedlicher Meinung: MieterMagazin-Autor Stefan Klein, MieterMagazin-Autorin Birgit Leiß
26.05.2026




