
Mit dem Klimapakt 2025–2030 will der Berliner Senat gemeinsam mit landeseigenen Unternehmen den Klimaschutz beschleunigen. Die Transformation zur Klimaneutralität ist notwendig – sie darf jedoch nicht zulasten der Mieter:innen gehen. Bei genauerem Hinsehen wirft der Pakt zentrale Fragen auf: zur Verbindlichkeit der Ziele, zu den konkreten Maßnahmen, zur Finanzierung und zur sozialen Ausgestaltung.
Grundlage des Ende Januar 2026 vorgelegten Klimapakts sind die gesetzlichen Klimaziele des Landes Berlin gemäß dem Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln): minus 70 Prozent CO₂ bis 2030, minus 90 Prozent bis 2040 sowie weitgehende Klimaneutralität bis 2045 (jeweils im Vergleich zu 1990). Daraus ergibt sich – ausgehend vom Stand des Jahres 2022 – ein Einsparbedarf von rund 7,2 Millionen Tonnen CO₂ bis 2030 und etwa 14,5 Millionen Tonnen bis 2045.
Der Klimapakt ordnet diesen Zielen Beiträge der landeseigenen Unternehmen zu. Allein die BEW Berliner Energie und Wärme GmbH soll durch die Dekarbonisierung der Fernwärme bis 2030 jährlich rund 2,3 Millionen Tonnen CO₂ einsparen. Die übrigen Landesunternehmen sollen zusammen rund 0,4 Millionen Tonnen gegenüber 2022 beitragen. Hinzu kommen mittelbare Einsparungen etwa durch den Ausbau des Stromnetzes durch die BEN Berlin Energie und Netzholding GmbH, die bis 2035 CO₂-Emissionssenkungen von rund 2,9 Millionen Tonnen ermöglichen sollen.
Doch die Zielarchitektur bleibt in vielen Teilen unklar. Die Klimaziele der Unternehmen basieren auf unterschiedlichen Ausgangsjahren und Planungshorizonten, und auch die Zwischenziele sind nicht einheitlich definiert. Teilweise sind Klimastrategien noch in Überarbeitung – etwa bei der BVG oder der Messe Berlin. Bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen beruhen die Zielwerte zudem auf unterschiedlichen Berechnungsmethoden; die ausgewiesenen CO₂-Daten gelten laut Klimapakt selbst nur als „Annäherung“. Einheitliche, überprüfbare Etappen fehlen damit weitgehend.
Der Klimapakt räumt zwar selbst ein, dass Datenlage und Planungen noch uneinheitlich sind und fortlaufend angepasst werden müssen; er offenbart damit zugleich sein zentrales Problem: Klimaschutz braucht überprüfbare Etappen und klare Vorgaben. Ohne diese droht die Umsetzung hinter den Erwartungen zurückzubleiben – mit der Gefahr, dass notwendige Maßnahmen später unter Zeitdruck und zu deutlich höheren Kosten nachgeholt werden müssen.
Maßnahmen: Fokus auf Fernwärme, Stromnetz und Gebäude
Im Zentrum des Klimapakts stehen Investitionen in die Energie- und Infrastruktur.
Die Fernwärme spielt eine Schlüsselrolle. Die BEW soll ihre Wärmeerzeugung grundlegend umbauen – unter anderem durch den Einsatz von Großwärmepumpen, die Nutzung von Abwärme etwa aus Abwasser oder Rechenzentren, Power-to-Heat-Anlagen, Biomasse sowie perspektivisch Wasserstoff. Bis 2030 sind dafür Investitionen von rund 3,66 Milliarden Euro vorgesehen.
Auch das Stromnetz wird deutlich ausgebaut. Es ist die zentrale Voraussetzung dafür, dass Wärmepumpen, Elektromobilität und erneuerbare Energien im großen Maßstab eingesetzt werden können. Die BEN plant hierfür bis 2030 Klimaschutzinvestitionen von rund 4,4 Milliarden Euro. Die im Klimapakt genannten CO₂-Einsparungen von etwa 2,9 Millionen Tonnen jährlich bis 2035 entstehen dabei nicht unmittelbar im Netzbetrieb, sondern erst durch die Nutzung dieser Infrastruktur in anderen Sektoren.
Im Gebäudebereich setzen die landeseigenen Wohnungsunternehmen vor allem auf energetische Sanierungen, Heizungsumstellungen und Effizienzmaßnahmen. Diese sind notwendig, um den Energieverbrauch zu senken, reichen allein aber nicht aus. Denn Klimaneutralität im Bestand ist nur erreichbar, wenn gleichzeitig die Wärmeversorgung dekarbonisiert wird – insbesondere die Fernwärme.
Finanzierung: Viel Kapital, aber kein Geld ohne Gegenleistung
Insgesamt planen die Landesunternehmen bis 2030 Klimaschutzinvestitionen in Höhe von rund 13,6 Milliarden Euro. Ergänzend will der Berliner Senat Eigenkapital in Höhe von etwa 2,3 Milliarden Euro in neun ausgewählte Unternehmen einbringen.
Dabei handelt es sich jedoch nicht um klassische Förderprogramme. Der Klimapakt setzt vor allem auf Eigenkapitalzuführungen und Gesellschafterdarlehen, die Investitionen ermöglichen und die Aufnahme von Krediten erleichtern. Direkte Investitionszuschüsse oder die Finanzierung laufender Kosten sind hingegen nicht vorgesehen. Zudem stehen alle Maßnahmen unter Haushaltsvorbehalt. Die Eigenkapitalbedarfe werden regelmäßig überprüft, und das Land stellt nur so viel Kapital bereit, wie als wirtschaftlich notwendig gilt.
Für Mieter:innen ist das ein kritischer Punkt: Investitionen, die über Eigenkapital und Kredite finanziert werden, müssen sich langfristig rechnen. Es besteht daher das Risiko, dass Kosten über Mieten oder Betriebskosten refinanziert werden. Das zeigt sich auch in den Kalkulationen der landeseigenen Wohnungsunternehmen: Sie arbeiten mit Modernisierungsumlagen von acht Prozent jährlich, die nach der Kooperationsvereinbarung zwar auf etwa 2 Euro pro Quadratmeter begrenzt sind, für viele Haushalte aber dennoch spürbare Mehrbelastungen bedeuten werden.
Einordnung und Ausblick: Viele Planungen – wenig Verbindlichkeit
Der Klimapakt ist kein umfassendes Klimaschutzprogramm, sondern in erster Linie eine Koordinations- und Finanzierungsübereinkunft mit den landeseigenen Unternehmen. Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen liegt weitgehend bei den Unternehmen selbst und wird über die Vorgaben des Landes gesteuert.
Gleichzeitig fehlt in Berlin weiterhin ein aktualisiertes, verbindliches Klimaschutzprogramm. Das eigentlich zentrale Instrument, das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) 2025–2030, ist bis heute nicht beschlossen. Seit 2023 wird ein solches Programm politisch blockiert – insbesondere durch die CDU. Damit bleibt eine zentrale Steuerungslücke bestehen: Es fehlt der politische Rahmen, der die Klimaziele sektorübergreifend koordiniert, klare Prioritäten setzt und verbindliche soziale Leitplanken festlegt.
Vor diesem Hintergrund wirkt der Klimapakt wie ein Ersatz in einer politischen Leerstelle. Er bündelt Investitionen einzelner Unternehmen, ohne eine gesamtstädtische Strategie zu ersetzen. Klare Prioritäten, verbindliche soziale Kriterien und eine demokratisch legitimierte Gesamtsteuerung der Klimapolitik bleiben weiterhin unzureichend ausgeprägt.
Aus Sicht des Berliner Mietervereins ist das kritisch: Klimaschutz darf nicht auf einzelne Unternehmensstrategien reduziert werden. Es braucht ein verbindliches Klimaschutzprogramm für Berlin, das ökologische Ziele konsequent mit sozialer Verantwortung verbindet – gerade im Wohnungsbereich.
Fazit: Klimaschutz ja – aber sozial gerecht
Der Klimapakt setzt wichtige Impulse und benennt erstmals umfangreiche Investitionen der landeseigenen Unternehmen in den Klimaschutz. Gleichzeitig wird deutlich: Die Ziele sind ambitioniert, aber nicht überall ausreichend verbindlich; die Maßnahmen sind weitreichend, jedoch sozial bislang nur unzureichend abgesichert; und die Finanzierung ist komplex und birgt das Risiko, Kosten mittelbar auf die Mieter:innen zu verlagern.
Hinzu kommt eine zentrale politische Leerstelle: Solange ein verbindliches Klimaschutzprogramm für Berlin fehlt, bleibt die Gesamtsteuerung unklar. Der Klimapakt kann diese Lücke nicht schließen, da er vor allem auf einzelne Unternehmen fokussiert und keine sektorübergreifende Strategie mit klaren sozialen Leitplanken ersetzt.
Der Berliner Mieterverein fordert deshalb mehr Verbindlichkeit bei den Zielen, volle Transparenz über die Finanzierung und vor allem eine klare soziale Ausgestaltung der Klimapolitik.
sk
21.04.2026




