Stand: 3/26
Bitte beachten Sie:
Es besteht kein Anspruch auf Mandatsübernahme, da die hier empfohlenen Anwältinnen und Anwälte freiberuflich für den Berliner Mieterverein tätig sind.
Sollte kein Mandat zustande kommen, können Sie jede andere Kanzlei beauftragen; es besteht freie Anwaltswahl. Unsere Rechtsschutzversicherung tritt ausschließlich für Gerichtsprozesse ein, nicht für außergerichtlichen Schriftverkehr (hierfür ist unsere Geschäftsstelle zuständig).
Rechtsschutz setzt voraus, dass Sie sich zuvor im BMV zu Ihrem Fall beraten lassen. Eine Beratung nach Klageerhebung ersetzt nicht eine rechtzeitige vorprozessuale Beratung. Unsere Rechtsschutzbedingungen finden Sie unter:
31.03.2026




