Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Indexmieten, möblierte und Kurzzeitvermietungen regulieren sowie den Kündigungsschutz bei Zahlungsverzug verbessern. Der Deutsche Mieterbund (DMB) bezeichnet den Gesetzentwurf als „längst überfällig“, fordert aber beherztere Schritte für mehr Mieterschutz.

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„Unser soziales Mietrecht ist gut – aber sein Schutz hat Lücken“, erklärt Stefanie Hubig. Mit ihrem im Februar vorgelegten Gesetzentwurf verspricht die Ministerin „passgenaue Maßnahmen gegen die Mietenexplosion“. Indexmieten, die jährlich nach dem Lebenshaltungskostenindex steigen dürfen, sollen künftig auf angespannten Wohnungsmärkten gedeckelt werden. „Indexmietverträge dürfen nicht zur Kostenfalle werden, wenn die Inflation steigt“, so Hubig. Bei 3,5 Prozent sollen die Erhöhungen gekappt werden.

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Bei der möblierten Vermietung muss der Möblierungszuschlag künftig angemessen berechnet und klar beziffert werden. Dabei wird der Mietaufschlag am Zeitwert der Möbel bemessen. Bei Vollmöblierung kann er mit fünf Prozent der Nettokaltmiete angesetzt werden. Damit möchte die Bundesregierung verhindern, dass durch nicht nachprüfbare Zuschläge die Mietpreisbremse umgangen wird. Mit dem gleichen Ziel sollen auch Kurzzeitvermietungen auf höchstens sechs Monate begrenzt werden.
Die Regelungen zur Schonfristzahlung werden erweitert. Für Mieter:innen, die in Zahlungsrückstand geraten sind, ist es bisher nur möglich, eine fristlose Kündigung durch eine Nachzahlung abzuwenden. Geplant ist, dass man einmalig auch eine ordentliche, also fristgemäße Kündigung durch Nachzahlung abwehren kann.

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„Die angekündigten Regelungen gehen grundsätzlich in die richtige Richtung“, erklärt DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz. „Allerdings muss der vorliegende Entwurf an einigen Stellen nachjustiert werden.“
Die Kappung von Indexmieten sei richtig und notwendig. „Indexmietverträge verschieben das Inflationsrisiko einseitig auf die Mietenden“, so Weber-Moritz. Der DMB fordert deshalb, Indexmieten bei neuen Mietverträgen gesetzlich auszuschließen und bei bestehenden Indexmietverträgen Mieterhöhungen bei maximal zwei Prozent zu deckeln.
Jetziger Pauschalwert für Möblierungen untauglich
Die konkrete Ausweisung von Möblierungszuschlägen begrüßt der DMB. Es fehlten aber noch klare Vorgaben zum Ermitteln des Möbel-Zeitwerts. Die Fünf-Prozent-Pauschale ermögliche es, mit längst abgeschriebenen Möbeln die Miete hochzusetzen. Der DMB begrüßt zwar die Beschränkung von Kurzzeitvermietungen auf sechs Monate, kritisiert jedoch, dass diese mehrmals hintereinander möglich bleiben. Mieter:innen könnten sich weiterhin zu solchen Vertragsabschlüssen genötigt sehen, obwohl sie eine Wohnung auf Dauer suchen.
Die vom Mieterbund lange geforderte Ausweitung der Schonfristzahlung ist „ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Wohnungsverlust“, so Weber-Moritz. „Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten geraten Haushalte kurzfristig in Zahlungsnot.“ Wenn die Regelung aber wie vorgesehen nur einmal in Anspruch genommen werden darf, biete sie keinen ausreichenden Schutz.
Jens Sethmann
Kommission erarbeitet Vorschläge zu Mietpreisbremse und Mietwucher
Für weitere Mietrechtsfragen hat das Justizministerium im September eine 20-köpfige Kommission einberufen. Fachleute aus Wissenschaft, Justiz und Zivilgesellschaft sollen Regelungen erarbeiten, mit denen die Mietpreisbremse und der Mietwucher-Paragraph besser durchgesetzt werden können. Wegen zahlreicher Ausnahmen und Schlupflöcher wirkt die Mietpreisbremse kaum. Überhöhte Mieten und Mietwucher können nur schwer verfolgt werden, weil bisher die Ausnutzung einer Notlage nachgewiesen werden muss. Bis Ende 2026 soll die Kommission ihre Vorschläge vorlegen.
js
28.03.2026




