Der Senat hat Anfang Januar das lange angekündigte Wohnraumsicherungsgesetz vorgestellt. Der Berliner Mieterverein (BMV) erkennt das Bemühen an, kritisiert aber die Fehlstellen im Gesetzentwurf.

Das Gesetz soll den Einsatz von Treuhändern erleichtern, um besser gegen vernachlässigte Wohngebäude und leerstehende „Geisterhäuser“ vorgehen zu können. Das Wohnen auf Zeit soll künftig in Milieuschutzgebieten als genehmigungspflichtige Nutzungsänderung gelten und in der Regel nicht mehr zugelassen werden. Außerdem wird die Mietpreisprüfstelle aufgestockt und die Wohnungsämter bekommen mehr Personal, um Mietpreisüberhöhungen nachzugehen.

Foto: Christian Muhrbeck
„Wir erkennen die Bemühungen des Senats an, doch zentrale Maßnahmen fehlen“, sagt der BMV-Vorsitzende Rainer Tietzsch. Er vermisst vor allem eine Sozialwohnungsquote, die private Wohnungsunternehmen verpflichtet, Wohnraum für Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein bereitzuhalten, ebenso auch konkrete Maßnahmen zur Durchsetzung der Instandhaltungspflicht. Die Wohnungsaufsichtsämter würden nicht das zusätzliche Personal bekommen, das nötig wäre, um den Verfall vernachlässigter Wohnhäuser zu stoppen. Zudem kritisiert man beim BMV, dass der Genehmigungsvorbehalt für befristete Vermietungen nur in den Milieuschutzgebieten gelten soll – und nicht im gesamten Stadtgebiet. Dass die beschlossenen Maßnahmen „wesentliche Effekte entfalten werden, darf bezweifelt werden“, meint Rainer Tietzsch.
Die Grünen-Wohnungspolitikerin Katrin Schmidberger ist empört: „Das Wohnraumsicherungsgesetz wird seinem Namen nicht annähernd gerecht.“ Sie fordert eine feste Sozialquote für Eigentümer:innen ab 50 Wohnungen, ein zentrales Wohnungskataster und die Einführung eines Landesamtes für Wohnungswesen, damit die Bezirke die Aufgaben nicht allein stemmen müssen. „Schwarz-Rot doktert nur an den Symptomen herum“, so Schmidberger.
Jens Sethmann
22.01.2026




