Die längst überfällige Anhebung der Unterkunftskosten bei Bürgergeld und Grundsicherung lässt weiter auf sich warten. Der Senat hat entschieden, die Richtwerte nicht zu erhöhen. „Ein Schlag ins Gesicht aller betroffenen Haushalte“, kommentierte der Berliner Mieterverein.

Foto: Christian Muhrbeck
Die im Dezember beschlossene Fortschreibung der AV Wohnen (Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung) sieht lediglich eine Erhöhung der Zahlungen für Heiz- und Warmwasserkosten vor. Die Richtwerte für die Bruttokaltmiete bleiben dagegen unverändert. Begründung: Auswertungen des Berliner Mietspiegels zu Neuvermietungen würden belegen, dass es weiterhin „einen nennenswerten Anteil an Wohnungen gibt, deren Mieten innerhalb der aktuellen Richtwerte liegen“, so Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD). Dazu muss man wissen, dass sich die Richtwerte der AV Wohnen an gewichteten Mittelwerten der einfachen und mittleren Wohnlage im Berliner Mietspiegel orientieren – ein Verfahren, das nach Meinung von Sozialrechtsexpert:innen völlig ungeeignet ist und zudem mit schöner Regelmäßigkeit vor den Sozialgerichten als „nicht schlüssiges Konzept“ abgewatscht wird.
Rund jedem zehnten Berliner Haushalt im Bürgergeld- oder Grundsicherungsbezug werden die Wohnkosten nicht vollständig erstattet. Man muss sich dann einen beträchtlichen Teil der Miete vom Regelsatz absparen. „Das geht vollständig an dem Sinn und Zweck der AV Wohnen vorbei“, kritisiert Wibke Werner, Geschäftsführerin des BMV. Haushalte, deren Unterkunftskosten vom Jobcenter oder Sozialamt übernommen werden, hätten kaum eine Chance, zu diesen Rahmenbedingungen eine Wohnung zu finden.
Birgit Leiß
22.01.2026




