Die Prüfstelle gegen Mietpreisüberhöhung ist seit einem halben Jahr tätig, und die Prüfungen zeigen besorgniserregende Ergebnisse. Doch reicht dies aus, um Mietwucher zu bekämpfen?

Foto: pa/Jörg Carstensen
Bei der im Frühjahr eingerichteten Prüfstelle gab es in den ersten sechs Monaten 255 Anfragen. Bei den abschließend geprüften 190 Fällen stellte sie in 170 Fällen eine Mietpreisüberhöhung fest, das sind erschreckende 90 Prozent. Bei 120 Fällen lag sogar eine Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete von 50 Prozent vor, was den Straftatbestand des Mietwuchers erfüllen kann. Doch anders als in Frankfurt am Main, wo die entsprechende Stelle die Vermieter:innen anschreibt und mit einem Bußgeld droht, erhalten die anfragenden Berliner Mieter:innen lediglich das Prüfergebnis. Das stößt auf Kritik. So sagt der Fraktionsvorsitzende der Berliner Grünen, Werner Graf: „Die Idee ist gut, doch der Senat ist nicht bereit, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.“ Eine Erstberatung allein helfe nicht, wenn Mieterinnen und Mieter anschließend vor Gericht alleine kämpfen müssen. In ihrer Antwort auf Anfrage des MieterMagazins sieht die Pressestelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen die Prüfstelle hier nicht in der Pflicht: „Grundsätzlich sind Mietverträge privatrechtliche Verträge, die nicht durch die Prüfstelle geahndet werden können.“ Die Stelle leite Fälle von Mietwucher – also Überhöhungen von 50 Prozent und mehr – an die Staatsanwaltschaft weiter, in den anderen Fällen würden die Mieter:innen ermutigt, den privaten Klageweg zu gehen.
Die Selbstbeschränkung mag auch an der knappen Stellenbesetzung der Prüfstelle liegen. Wie die Senatsverwaltung mitteilt, sind insgesamt 160 Beratungsstunden im Monat auf mehrere Mitarbeiter:innen der mit der Durchführung beauftragten SIWO AöR verteilt. Zwar sei eine erhöhte personelle Ausstattung wünschenswert, doch könne man wegen laufender Haushaltsberatungen noch keine Entscheidung darüber treffen.“
Stefan Klein
28.11.2025




