Aktuell
Sie finden hier aktuelle Informationen zu:
Kooperationsvereinbarung des Senats mit Landeseigenen Wohnungsunternehmen:
Zugang zu Wohnraum verschlechtert
„Menschen mit kleinem Einkommen werden durch die neue Kooperationsvereinbarung (KoopV) benachteiligt, sie ist im Vergleich zur vorherigen Vereinbarung eine wesentliche Verschlechterung für alle Mieter:innen“ kommentiert Ulrike Hamann, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins die vom Senat mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen ausgehandelte Vereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“
Berlin, 25.9.2023
Ausübung des Vorkaufsrechts in der Weichselstraße 52:
Reform des Vorkaufsrechts bleibt dringend erforderlich
Der Berliner Mieterverein begrüßt, dass Senator Christian Gaebler die Ausübung des Vorkaufsrechts für das Wohnhaus in der Weichselstraße 52 ermöglicht. „Das ist ein wichtiges Signal für die Mieterinnen und Mieter“, kommentiert Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins die Ankündigung des Senators. Jedoch darf der Vorgang nicht über den nach wie vor dringenden Reformbedarf des Vorkaufsrechts hinwegtäuschen. Das Vorkaufsrecht ist eines der wenigen Instrumente, das die Bezirke dem spekulativen Treiben einiger Investoren in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung entgegenhalten könnten. Der Bundesgesetzgeber ist aufgefordert, die Reform des Baugesetzbuches endlich umzusetzen, fordert Werner.
Berlin, 15.9.2023
Anhörung zum Abschlussbericht der Expertenkommission im Bauausschuss
Experte Rödl: Rahmengesetz zur Vergesellschaftung schafft keine Rechtssicherheit
„Der Experte Prof. Dr. Rödl beurteilt den Plan der Regierung, statt eines Umsetzungsgesetzes ein Rahmengesetz zu schreiben, als nicht zielführend. Seine Argumente sind sehr überzeugend“ sagt die Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, Ulrike Hamann. Der Juraprofessor Florian Rödl hat im Ausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses für Stadtentwicklung Bauen und Wohnen den Senat darüber aufgeklärt, dass ein Rahmengesetz den konkreten Fall der Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen nicht abdecken kann.
Berlin, 28.8.2023
Zum Mikrozensus Wohnen Berlin/Brandenburg
Wohnkostenüberlastung droht Berliner Haushalten
„Wohnen ist für viele zum Armutsrisiko geworden. Wenn 220.000 Berliner Miethaushalte mehr als 40% des Haushaltseinkommens für das Wohnen aufbringen müssen, ist das alarmierend. Die Regierung muss viel mehr tun als Bauen und sich energisch für eine Marktregulierung einsetzen. Andernfalls werden wir noch mehr Armut und Verdrängung erleben“ warnt Ulrike Hamann, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins. Weitere 250.000 Haushalte leben mit einer Mietbelastungsquote von 30-40%, das heißt, dass sie bis zu 40% ihres Einkommens für die Bruttokaltmiete ausgeben. Ab 40% Mietkostenbelastung gilt ein Haushalt als überlastet. Insgesamt sind fast ein Drittel der Berliner Mieter:innen-Haushalte mit den Mietkosten tendenziell überlastet. Das ist eine besorgniserregende Zahl. Denn 84% der Berliner:innen wohnen zur Miete.
Mehr dazu: Zum Mikrozensus Wohnen Berlin/Brandenburg
Wohnkostenüberlastung droht Berliner Haushalten
Berlin, 25.8.2023
Datenerhebung für den Berliner Mietspiegel 2024 hat begonnen:
Mitmachen für eine solide Datengrundlage
Die Erhebungen zum nächsten Berliner Mietspiegel haben begonnen. Viele Mieterhaushalte erhalten in den nächsten Tagen Fragebögen und werden um Mitwirkung gebeten. Insbesondere die in den Anschreiben zitierte bußgeldbewährte Auskunftspflicht führt zu Irritationen. Dies nehmen wir zum Anlass, die wichtigsten Fragen rund um die Erhebungen zum Berliner Mietspiegel zu beantworten.
Berlin, 24.8.2023
Berliner Mieterverein zum Urteil des OVG, das die Mietobergrenze für Ersatzwohnraum kippt:
Bereits der Abriss von Wohnraum muss verhindert werden!
Das am 23. Mai verkündete, aber erst vor einigen Tagen schriftlich begründete und veröffentlichte Urteil bestätigt, dass das Land Berlin im Fall eines Abrissantrags für Wohnraum erhebliche Anforderungen für Ersatzwohnraum stellen kann. Das Urteil bindet zwar die Verwaltungsgerichte nicht unmittelbar. Die Ausführungen des Gerichts sind aber so ausführlich, dass der BMV damit rechnet, dass Bezirksämter die Mietobergrenze künftig nicht mehr anwenden werden. „Immerhin stellt das OVG klar, dass Abriss in Gebieten mit angespannter Wohnraumversorgung ´sozial unerwünscht´ ist und die Behörden bei Ersatzwohnraum hochpreisige Einzugsmieten verhindern dürfen“, hebt der BMV-Geschäftsführer Sebastian Bartels hervor.
Berlin, 23.8.2023
Habersaathstraße 45-48 – Amtsrichterin weist die erste Räumungsklage mit klaren Worten ab:
„Eine Wohnung ist kein Aktienpaket!“
„Wir haben mit diesem Urteil gerechnet, gratulieren der gesamten Hausgemeinschaft und erwarten uns von der schriftlichen Begründung eine Blaupause für die weiteren anhängigen Räumungsverfahren in der Habersaathstraße sowie darüber hinaus in der gesamten Stadt“, freut sich Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV), nach der heutigen Verhandlung vor dem Amtsgericht Mitte (Az.: 25 C 80/23). Die Amtsrichterin hat mit ihrem Hinweis, dass eine Wohnung kein Aktienpaket sei, ein wichtiges Signal an alle renditegetriebenen Grundstücksverwerterinnen und -verwerter gesendet.“
Berlin, 17.8.2023
Eigentümerin des Hauses Habersaathstraße 45-48 versucht eine „kalte Räumung“:
Das Bezirksamt muss durchgreifen und zugleich moderieren
Unverschämt, rechtswidrig, fast kriminell“, kommentiert Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, das Vorgehen der Eigentümerin, die gestern mit Hilfe von Security-Leuten diverse Fenster und Stromzähler ausbauen, Schlösser der Hauseingangstüren auswechseln und die Warmwasserversorgung kappen ließ. „Offenbar meint die zunehmend nervöse Eigentümerin, fehlendes Recht mit einer kalten Räumung beschleunigen zu können“, vermutet Bartels. „Wir erleben zwar leider immer wieder, dass Vermieterinnen verbotenerweise Schlösser auswechseln. Dies aber nur wenige Tage vor einem Gerichtstermin zu tun, ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten.“ Der Berliner Mieterverein (BMV) geht allerdings davon aus, dass die Eigentümerin sich zumindest in dieser Folge der Wild-West-Serie auf dem Berliner Wohnungsmarkt selbst keinen Gefallen getan hat. Das Amtsgericht Mitte hat nämlich in einem der zahlreichen Räumungsverfahren angedeutet, dass es dem Räumungsinteresse kein besonderes Gewicht zumisst. Der BMV fordert von der Eigentümerin, unverzüglich ihrer Instandhaltungspflicht nachzukommen, das Haus künftig ordnungsgemäß instand zu halten und den entstandenen Schaden soweit wie möglich wiedergutzumachen: vor allem durch die Gutschrift für eine angemessene Mietminderung sowie durch Zahlung eines Schmerzensgeldes an die Mieterschaft und die ehemaligen Wohnungslosen, die in den vielen bis dahin leerstehenden Wohnungen eine Bleibe gefunden haben. „Sollte das nicht passieren, wird der BMV seine Mitglieder bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen“, kündigt Bartels an.
Berlin, 10.8.2023
Kein Fördern ohne Fordern – Neubau in Berlin –
Zur Pressekonferenz des Senats vom 8.8.2023
In Berlin wird vor allem zu wenig geförderter Wohnraum errichtet. Statt von der Immobilienwirtschaft mehr zu fordern, z.B. bezahlbare Wohnungen durch sektorale Bebauungspläne, steckt der Senat mehr öffentliche Mittel in die Förderung ohne jedoch den Bedarf zu erheben. Der Mieterverein kritisiert die fehlende Bedarfsanalyse und die hohen Einstiegsmieten der Wohnbauförderung von bis zu 11,50€ pro Quadratmeter.
Mehr dazu: Kein Fördern ohne Fordern – Neubau in Berlin –
Zur Pressekonferenz des Senats vom 8.8.2023
Berlin, 8.8.2023
Immobilienmarktbericht Berlin 2022/2023 des Gutachterausschusses:
Rückgang der Verkäufe führt leider nicht zu Entspannung der Mieten
„Trotz des Rückgangs der Verkäufe und der Umsätze rechnen wir nicht mit einer Entspannung der Mieten, denn nach wie vor befinden sich die Kaufpreise insbesondere für Eigentumswohnungen auf einem hohen Niveau. Aber der Bericht zeigt deutlich, dass die Party auf dem Immobilienmarkt für Investoren zumindest unterbrochen ist.“, erklärt die Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, Ulrike Hamann. „Marktregulierungen bleiben daher nach wie vor ein wichtiger Schritt, um überzogene Gewinnerwartungen auf den Immobilienmärkten zu dämpfen.“
Berlin, 1.8.2023
BGH-Urteil zur Verjährung des Auskunftsanspruchs bei der Mietpreisbremse:
Eine Entscheidung zugunsten der Transparenz
Endlich mal wieder ein Urteil aus Karlsruhe, das für zigtausende Mieterinnen und Mieter praktisch bares Geld bedeuten kann“, bewertet BMV-Geschäftsführer Sebastian Bartels die vier heutigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den Aktenzeichen VIII ZR 375/21, VIII ZR 8/22, VIII ZR60/22 und VIII ZR 125/22. Demnach verjährt die Auskunftspflicht für Informationen bezüglich der Mietpreisbremse nicht drei Jahre nach Abschluss des Mietvertrages, sondern erst drei Jahre, nachdem eine Mietpartei erstmals Informationen vom Vermieter angefordert hat. (…) „Wir raten daher allen Mieterinnen und Mietern, dass sie in Verdachtsfällen ihre Miete überprüfen lassen“, ergänzt Bartels. Sie müssen nun nicht mehr damit rechnen, dass Vermieter:innen sich im Fall der Bitte, Auskunft über die Vormiete oder Details zu vorausgegangenen Modernisierungen ihrer Wohnung zu erhalten, auf Verjährung berufen. Es spielt somit keine Rolle mehr, wie viele Jahre nach dem Einzug verstrichen sind. Der Wermutstropfen: Die heutige BGH-Grundsatzentscheidung erinnert daran, dass die Ausnahmen selbst es sind, die das Ziehen der Mietpreisbremse blockieren. Bartels: „Wir fordern den Gesetzgeber auf, die Ausnahmen zu streichen und Verstöße gegen die Regelungen zu sanktionieren.“
Berlin, 12.7.2023
Gemeinsame Erklärung mit Sozialverbänden und Gewerkschaften:
Sozialer Zusammenhalt statt Kahlschlagpolitik in Berlin
Vor dem Hintergrund der Haushaltsberatungen im Berliner Senat fordert ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie dem Berliner Mieterverein in Berlin den Erhalt der sozialen Infrastruktur und eine Abkehr von Kürzungen im Haushalt. „Berlin kann sich nicht leisten, an der sozialen Infrastruktur zu sparen, sondern muss für eine Entlastung der privaten Miethaushalte durch wirksame Mittel gegen den Mietanstieg sorgen“ so Ulrike Hamann, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins.
Berlin, 7.7.2023
Bundesverfassungsgericht stoppt die Schlussberatung zum Heizungsgesetz:
Zeit, um soziale Schrauben fester zu drehen
„Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Rechte der Abgeordneten und gibt ihnen nun mehr Zeit, sich mit offenen Fragen zur sozialen Austarierung der Interessen von Vermieterinnnen und Mietern zu befassen“, erwartet BMV-Geschäftsführer Sebastian Bartels, der den Gesetzentwurf am vergangenen Montag zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen als Sachverständiger im Klima- und Energie-Ausschuss bewertet hat. „Der Entwurf wurde den Ausschussmitgliedern und uns erst drei Tage vor der Anhörung geschickt. Die Koalition hatte es offenbar so eilig, das Gesetz vor der Sommerpause durch den Bundestag zu bekommen, dass sie im Vorfeld nicht einmal den Rechtsausschuss des Bundestages konsultiert hatte – und das, obwohl es um weitreichende Eingriffe ins BGB-Mietrecht geht“, kritisiert Bartels.
Berlin, 6.7.2023
Abschlussbericht der Expertenkommission ist eindeutig:
Berlin darf, kann und sollte vergesellschaften!
Der Berliner Mieterverein begrüßt den Abschlussbericht: „Das ist ein historischer Tag. Wir haben von der Kommission ein Ergebnis mit zukunftsweisender Wirkung erhalten – ein klarer Auftrag an den Senat, ein Vergesellschaftungsgesetz und kein bloßes Rahmengesetz zu erarbeiten“, so Ulrike Hamann, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins.
13 Expertinnen und Experten aus Recht, Politik und Ökonomie haben in 26 Sitzungen seit April 2022 die komplexe Materie einer Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen nach Artikel 15 im Grundgesetz zum Wohle der Allgemeinheit erörtert. „Für die umfangreich gesammelte Expertise und ihr Engagement danken wir den Mitgliedern der Kommission. Insbesondere die Abstimmung unterschiedlicher Sachmeinungen war sicher herausfordernd“ so Hamann weiter.
Berlin, 28.6.2023
Anhörung zum Gebäudeenergiegesetz im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie:
Koalition stiftet immer mehr Verwirrung um Mieterschutz beim Heizungstausch
„Der jetzige Entwurf des Heizungsgesetzes bietet Mieter:innen keinen Schutz. Sollten sie auf die katastrophalen Modernisierungs-Regelungen in § 559 Bürgerliches Gesetzbuch zurückgeworfen werden, könnte die Wärmewende ein Desaster für diejenige Hälfte aller Deutschen werden, die zur Miete wohnt“, befürchtet BMV-Geschäftsführer Sebastian Bartels, der heute als Sachverständiger bei der Anhörung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie geladen war.
Hier gelangen Sie zu der schriftlichen Stellungnahme des BMV im Ausschuss für Klimaschutz und Energie
Berlin, 21.6.2023
Änderung Wohnraumgesetz: Mieterverein kritisiert falschen Ansatz
Der Senat beschließt ohne die Konsultation mit Mieterschutzorganisationen und Mieterinitiativen eine Novelle des Wohnraumgesetzes. „Das bisherige transparente System der Kostenmiete wird damit durch das völlig intransparente System der „Verpflichtungsmiete“ ersetzt“ kritisiert Ulrike Hamann, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins.
Mehr dazu: Änderung Wohnraumgesetz: Mieterverein kritisiert falschen Ansatz
Berlin, 20.6.2023
Neue Wohngemeinnützigkeit in Gefahr:
„Eckpunkte“ enttäuschen und müssen finanziell und inhaltlich nachgebessert werden
Am Donnerstag, 15.6.2023 wurden die lange versprochenen Eckpunkte der Neuen Wohngemeinnützigkeit von der Bundesregierung veröffentlicht. „Den Eckpunkten fehlt bisher die Finanzierung durch den Haushalt. Finanzmininister und Bauministerin müssen sich hier einigen. Andernfalls sollte der Kanzler vermitteln.“ erklärt Ulrike Hamann, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins (BMV). Der BMV engagiert sich seit Jahren an der Seite seines Dachverbandes Deutscher Mieterbund für die Einführung eben dieser Neuen Wohngemeinnützigkeit.
Berlin, 16.6.2023
Berliner Mietspiegel 2023: Mietsteigerungen trotz Reallohnsenkungen
„Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass es für die Übergangszeit bis zum nächsten qualifizierten Mietspiegel einen einfachen Mietspiegel gibt“, kommentiert die Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins Wibke Werner den heute veröffentlichten Mietspiegel des Berliner Senats. Denn ohne einen Übergangsmietspiegel wären Vermieter:innen mit großer Wahrscheinlichkeit dazu übergegangen, Mieterhöhungsverlangen mit Vergleichswohnungen oder Gutachten zu begründen – aus Sicht der Mieter:innen die schlechtere Variante.
Durch die Anpassung des Mietspiegels um 5,4 % werden Mieterhöhungsspielräume eröffnet, die in Zeiten hoher Inflation, hoher Energiepreise und gestiegener Lebenshaltungskosten für die Mieter:innen eine hohe Belastung darstellen werden“, kritisiert Wibke Werner. Damit werden Mängel des Systems der ortsüblichen Vergleichsmiete sichtbar. „Denn die sinkende Reallohnentwicklung findet keine Berücksichtigung.“
Mieter:innen rät der Berliner Mieterverein die Überprüfung der Mieterhöhung vor der Unterzeichnung, wofür mindestens zwei volle Monate nach Zugang der Mieterhöhung Zeit bleibt. Mit der Aktion Mietpreisüberprüfung bietet der Berliner Mieterverein auch Nichtmitgliedern Unterstützung bei der Überprüfung an.
Mehr dazu: Berliner Mietspiegel 2023: Mietsteigerungen trotz Reallohnsenkungen
Berlin, 16.6.2023
Einigung der Ampel-Koalition beim Heizungsgesetz:
Der Bundestag muss vor allem den Mieterschutz nachjustieren
„Die Einigung im Heizungstausch ist fatal für Mieter:innen, ohne scharfes Ordnungsrecht wird die Wärmewende scheitern“, kritisiert Beatrix Zurek, Vorsitzende vom Mieterverein München die Einigung im sogenannten Heizungsstreit in einer gemeinsamen Erklärung mit Sebastian Bartels (Berliner Mieterverein, BMV) und Dr. Rolf Bosse (Mieterverein zu Hamburg).
„Es ist nicht nur klima-, sondern auch mietenpolitisch völlig unverständlich, dass Vermieter:innen mindestens bis 2028 immens teure Gasheizungen einbauen dürfen, sofern diese auf grünen Wasserstoff umrüstbar sind und solange die jeweilige Kommune noch keine Wärmeplanung vorgelegt hat“, ergänzt BMV-Geschäftsführer Sebastian Bartels.
Berlin, 16.6.2023
Berliner Senat verlängert Kündigungssperrfrist-Verordnung:
Verlängerter, aber kein ausreichender Schutz vor Eigenbedarfskündigungen
Wir begrüßen die vom Senat beschlossene Verlängerung der zehnjährigen Kündigungssperrfrist-Verordnung nach der Mieter:innen, deren Wohnung im Laufe des Mietverhältnisses in eine Eigentumswohnung umgewandelt worden ist, für 10 Jahre vor Kündigungen wegen Eigenbedarfs geschützt werden“, erklärt Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV). Angesichts der in der Vergangenheit drastischen Zunahme der Eigenbedarfskündigungen liegt somit der Handlungsbedarf für jeglichen Schutz vor Eigenbedarfskündigungen auf der Hand. Die Verlängerung der Kündigungssperrfrist-Verordnung für weitere 10 Jahre war aus Sicht des BMV der einzige gangbare Weg.
Berlin, 13.6.2023
Regierungserklärung von Kai Wegner:
Ein schwacher Aufschlag für die Mieten- und Wohnungspolitik
„Der Regierende Bürgermeister hat die Mieten- und Wohnungspolitik leider nur gestreift, anstatt sie zu thematisieren“, kritisiert Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV) die heutige Regierungserklärung von Kai Wegner. „Während andere Politikbereiche wie die Verwaltungsreform ausführlich und mit wohlfeilen Worten bedacht wurden, kam der so wichtige Bereiche der Mieten- und Wohnungpolitik viel zu kurz“, so Bartels. Noch schlimmer: Selbst ein thematisch roter Faden war für den BMV nicht erkennbar.
Fazit: „Alles in allem können wir nur hoffen, dass die heutige, dürftige Erklärung nicht die Bedeutung widerspiegelt, die der neue Senat dem zentralen Thema der Wohnungspolitik beimisst“, fasst Geschäftsführer Bartels die Rede von Kai Wegner zusammen und bietet dem Senat einen intensiven Austausch über die Vorschläge und Forderungen des BMV an, womit zugleich die Erwartung verbunden wird, dass der Senat im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele rasch anpackt.
Mehr dazu: Regierungserklärung von Kai Wegner:
Ein schwacher Aufschlag für die Mieten- und Wohnungspolitik
Berlin, 25.5.2023
Verwaltungsgericht bestätigt Abwendungsvereinbarungen:
Ein kleiner Lichtblick für Mieter:innen in Milieuschutzgebieten
Die Entscheidung beendet die Ungewissheit vieler Mieter:innen, ändert aber nichts an dem dringenden Handlungsbedarf zur Reform des Vorkaufsrechts in sozialen Erhaltungsgebieten“, kommentiert Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 9. Mai 2023.
Berlin, 12.5.2023
Mietpreisbremse in Berlin – Studie zu juristischen Prüffällen im BMV:
Gesetzwidriges Verhalten von Vermieter:innen muss geahndet werden
Die Mietpreisbremse ist eines der wenigen wohnungsmarktregulierenden Instrumente mit dem Ziel Mietpreisanstiege in Berlin und ganz Deutschland zu begrenzen. Das Gesetz wird jedoch seit des Inkrafttretens von Mieter:innenorganisationen und Zivilgesellschaft kritisiert. Wirkeffekte in Teilmärkten, zivilrechtliche Anwendbarkeit, Ausnahmeregelungen sowie Umgehungsmöglichkeiten sind zentrale Kritikpunkte. Eine Studie im BMV zeigt basierend auf der juristischen Überprüfung beträchtliche Überschreitungen der Miethöhen nach Vermieter:innentyp.
Berlin, 11.5.2023
Delegiertenversammlung des Berliner Mietervereins beschließt Leitantrag: Nachhaltiger Bestands- und Klimaschutz, sozialer Neubau und ein starker gemeinwohlorientierter Sektor
Der Berliner Mieterverein (BMV) hat am Montag im Hotel Estrel auf seiner Jahresversammlung der 133 Delegierten aus allen Berliner Bezirken seine politischen Leitlinien beschlossen. Der Verein mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern spricht sich dafür aus, vor allem den leistbaren Bestand zu schützen, und private Wohnungsunternehmen stärker in die Pflicht der sozialen Wohnraumversorgung zu nehmen. Dafür sollen u.a. die Mieten und Eigentumsverhältnisse in einem Mietenkataster erfasst, und der Schutz der Mietpreisregelungen durch ein Landeswohnungsamt durchgesetzt werden.
Berlin, 9.5.2023
Berliner Mieterverein gratuliert der neuen Regierung von Berlin und mahnt zur Eile:
In der Wohnungspolitik warten große Aufgaben
Der Berliner Mieterverein gratuliert der neuen Landesregierung unter dem Regierungen Bürgermeister Kai Wegner und wünscht dem neuen Senat, insbesondere Herrn Gaebler als Wohnungs- und Bausenator, viel Erfolg bei den anstehenden gewaltigen Aufgaben. Es braucht jetzt sichtbaren Mut, die galoppierenden Angebotsmieten einzudämmen. Dringender denn je ist der Schutz von Belegungsbindungen. Allein in den kommenden 2 Jahren drohen 50.000 gebundene Wohnungen verloren zu gehen.
Berlin, 27.04.2023
Berliner Mieterverein zum IBB Wohnungsmarktbericht 2022:
Dramatischer Verlust von leistbarem Wohnraum – Wohnkostenbelastung wird zur Armutsfalle
„Der Bericht zeigt deutlich an welchen Stellen die Mieter:innen gerade dem Markt schutzlos ausgeliefert sind: bei umfassenden Modernisierungen, auslaufenden Sozialbindungen und extremen Angebotsmieten. Diese zentralen Probleme erfordern mehr, als im Koalitionsvertrag zu erkennen ist“, kommentiert Ulrike Hamann, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins den IBB Wohnungsmarktbericht.
Berlin, 24.04.2023
Berliner Mieterverein beurteilt Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD differenziert:
Licht und Schatten bei leistbarem Bauen und Wohnen
Die Geschäfsführung des Berliner Mietervereins: „Der vorgelegte Koalitionsvertrag überrascht mit einigen positiven Ansätzen.“ Licht und Schatten auch beim Mieterschutz. Wie im Neubau leistbarer Wohnraum entstehen soll, bleibt offen.
Berlin, 4.04.2023
Mietenstopp muss in den Koalitionsvertrag: Kampagne Mietenstopp stellt fünf Forderungen an die neue Bundesregierung – vier Meter hohe Mietenstopp-Hand vor Bundestag
Deutschlands Mieterinnen und Mieter können nicht mehr – für eine neue Bundesregierung muss es das oberste Ziel sein, die soziale Frage unserer Zeit nach bezahlbarem Wohnen zu lösen. Dafür braucht es dringend einen flächendeckenden Mietenstopp für sechs Jahre, wie die überparteiliche, bundesweite Kampagne Mietenstopp heute vor dem Reichstag in Berlin gefordert hat. Eine vier Meter hohe Mietenstopp-Hand symbolisierte bei der Aktion, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann.
Senat zahlt Mitgliedsbeiträge im Mieterverein für Leistungsberechtigte
nach SGB II, SGB XII und AsylbLG
Sie haben eine Mieterhöhung, eine Modernisierungsankündigung, eine Betriebskostenabrechnung oder gar die Kündigung bekommen oder sonst Stress mit dem Vermieter und kein Geld für einen Anwalt?
Seit Anfang 2019 ist das kein Problem mehr. Das Jobcenter zahlt die Mitgliedschaft im Berliner Mieterverein e.V., wenn Beratungsbedarf besteht.
Der Mieterverein berät vom ersten Tag der Mitgliedschaft an zu allen mietrechtlichen Problemen. Bei Bedarf wird der Schriftwechsel mit dem Vermieter übernommen. In der Mitgliedschaft ist auch eine Rechtsschutzversicherung enthalten. Für alle Streitfälle, die nach einer dreimonatigen Wartefrist entstehen, wird das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens abgedeckt.
Wichtig: Erforderlich ist eine schriftliche Zustimmungserklärung des Jobcenters (bzw. des sonstigen Leistungsträgers). Diese muss dann direkt mit der Beitrittserklärung zum Mieterverein vorgelegt werden. Wer schon Mitglied ist und Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG bezieht, sollte sich die Zustimmungserklärung möglichst rasch besorgen. Die Mitgliedsbeiträge werden übernommen und direkt vom Senat gezahlt. Die Kostenübernahme erfolgt für zwei Jahre, kann aber um ein Jahr verlängert werden.
Hier finden sich weitere Informationen zu diesem Leistungsangebot:
https://www.berlin.de/sen/soziales/themen/soziale-sicherung/grundsicherung-fuer-arbeitssuchende-hartz-iv/av-wohnen/zwei-uebersicht-berliner-mieterorganisationen.pdf
26.09.2023