Aktuell
Sie finden hier aktuelle Informationen zu:
Regierungserklärung von Kai Wegner:
Ein schwacher Aufschlag für die Mieten- und Wohnungspolitik
„Der Regierende Bürgermeister hat die Mieten- und Wohnungspolitik leider nur gestreift, anstatt sie zu thematisieren“, kritisiert Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV) die heutige Regierungserklärung von Kai Wegner. „Während andere Politikbereiche wie die Verwaltungsreform ausführlich und mit wohlfeilen Worten bedacht wurden, kam der so wichtige Bereiche der Mieten- und Wohnungpolitik viel zu kurz“, so Bartels. Noch schlimmer: Selbst ein thematisch roter Faden war für den BMV nicht erkennbar.
Fazit: „Alles in allem können wir nur hoffen, dass die heutige, dürftige Erklärung nicht die Bedeutung widerspiegelt, die der neue Senat dem zentralen Thema der Wohnungspolitik beimisst“, fasst Geschäftsführer Bartels die Rede von Kai Wegner zusammen und bietet dem Senat einen intensiven Austausch über die Vorschläge und Forderungen des BMV an, womit zugleich die Erwartung verbunden wird, dass der Senat im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele rasch anpackt.
Mehr dazu: Regierungserklärung von Kai Wegner:
Ein schwacher Aufschlag für die Mieten- und Wohnungspolitik
Berlin, 25.5.2023
Verwaltungsgericht bestätigt Abwendungsvereinbarungen:
Ein kleiner Lichtblick für Mieter:innen in Milieuschutzgebieten
Die Entscheidung beendet die Ungewissheit vieler Mieter:innen, ändert aber nichts an dem dringenden Handlungsbedarf zur Reform des Vorkaufsrechts in sozialen Erhaltungsgebieten“, kommentiert Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 9. Mai 2023.
Berlin, 12.5.2023
Mietpreisbremse in Berlin – Studie zu juristischen Prüffällen im BMV:
Gesetzwidriges Verhalten von Vermieter:innen muss geahndet werden
Die Mietpreisbremse ist eines der wenigen wohnungsmarktregulierenden Instrumente mit dem Ziel Mietpreisanstiege in Berlin und ganz Deutschland zu begrenzen. Das Gesetz wird jedoch seit des Inkrafttretens von Mieter:innenorganisationen und Zivilgesellschaft kritisiert. Wirkeffekte in Teilmärkten, zivilrechtliche Anwendbarkeit, Ausnahmeregelungen sowie Umgehungsmöglichkeiten sind zentrale Kritikpunkte. Eine Studie im BMV zeigt basierend auf der juristischen Überprüfung beträchtliche Überschreitungen der Miethöhen nach Vermieter:innentyp.
Berlin, 11.5.2023
Delegiertenversammlung des Berliner Mietervereins beschließt Leitantrag: Nachhaltiger Bestands- und Klimaschutz, sozialer Neubau und ein starker gemeinwohlorientierter Sektor
Der Berliner Mieterverein (BMV) hat am Montag im Hotel Estrel auf seiner Jahresversammlung der 133 Delegierten aus allen Berliner Bezirken seine politischen Leitlinien beschlossen. Der Verein mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern spricht sich dafür aus, vor allem den leistbaren Bestand zu schützen, und private Wohnungsunternehmen stärker in die Pflicht der sozialen Wohnraumversorgung zu nehmen. Dafür sollen u.a. die Mieten und Eigentumsverhältnisse in einem Mietenkataster erfasst, und der Schutz der Mietpreisregelungen durch ein Landeswohnungsamt durchgesetzt werden.
Berlin, 9.5.2023
Berliner Mieterverein gratuliert der neuen Regierung von Berlin und mahnt zur Eile:
In der Wohnungspolitik warten große Aufgaben
Der Berliner Mieterverein gratuliert der neuen Landesregierung unter dem Regierungen Bürgermeister Kai Wegner und wünscht dem neuen Senat, insbesondere Herrn Gaebler als Wohnungs- und Bausenator, viel Erfolg bei den anstehenden gewaltigen Aufgaben. Es braucht jetzt sichtbaren Mut, die galoppierenden Angebotsmieten einzudämmen. Dringender denn je ist der Schutz von Belegungsbindungen. Allein in den kommenden 2 Jahren drohen 50.000 gebundene Wohnungen verloren zu gehen.
Berlin, 27.04.2023
Berliner Mieterverein zum IBB Wohnungsmarktbericht 2022:
Dramatischer Verlust von leistbarem Wohnraum – Wohnkostenbelastung wird zur Armutsfalle
„Der Bericht zeigt deutlich an welchen Stellen die Mieter:innen gerade dem Markt schutzlos ausgeliefert sind: bei umfassenden Modernisierungen, auslaufenden Sozialbindungen und extremen Angebotsmieten. Diese zentralen Probleme erfordern mehr, als im Koalitionsvertrag zu erkennen ist“, kommentiert Ulrike Hamann, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins den IBB Wohnungsmarktbericht.
Berlin, 24.04.2023
Berliner Mieterverein beurteilt Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD differenziert:
Licht und Schatten bei leistbarem Bauen und Wohnen
Die Geschäfsführung des Berliner Mietervereins: „Der vorgelegte Koalitionsvertrag überrascht mit einigen positiven Ansätzen.“ Licht und Schatten auch beim Mieterschutz. Wie im Neubau leistbarer Wohnraum entstehen soll, bleibt offen.
Berlin, 4.04.2023
Mietenstopp muss in den Koalitionsvertrag: Kampagne Mietenstopp stellt fünf Forderungen an die neue Bundesregierung – vier Meter hohe Mietenstopp-Hand vor Bundestag
Deutschlands Mieterinnen und Mieter können nicht mehr – für eine neue Bundesregierung muss es das oberste Ziel sein, die soziale Frage unserer Zeit nach bezahlbarem Wohnen zu lösen. Dafür braucht es dringend einen flächendeckenden Mietenstopp für sechs Jahre, wie die überparteiliche, bundesweite Kampagne Mietenstopp heute vor dem Reichstag in Berlin gefordert hat. Eine vier Meter hohe Mietenstopp-Hand symbolisierte bei der Aktion, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann.
Senat zahlt Mitgliedsbeiträge im Mieterverein für Leistungsberechtigte
nach SGB II, SGB XII und AsylbLG
Sie haben eine Mieterhöhung, eine Modernisierungsankündigung, eine Betriebskostenabrechnung oder gar die Kündigung bekommen oder sonst Stress mit dem Vermieter und kein Geld für einen Anwalt?
Seit Anfang 2019 ist das kein Problem mehr. Das Jobcenter zahlt die Mitgliedschaft im Berliner Mieterverein e.V., wenn Beratungsbedarf besteht.
Der Mieterverein berät vom ersten Tag der Mitgliedschaft an zu allen mietrechtlichen Problemen. Bei Bedarf wird der Schriftwechsel mit dem Vermieter übernommen. In der Mitgliedschaft ist auch eine Rechtsschutzversicherung enthalten. Für alle Streitfälle, die nach einer dreimonatigen Wartefrist entstehen, wird das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens abgedeckt.
Wichtig: Erforderlich ist eine schriftliche Zustimmungserklärung des Jobcenters (bzw. des sonstigen Leistungsträgers). Diese muss dann direkt mit der Beitrittserklärung zum Mieterverein vorgelegt werden. Wer schon Mitglied ist und Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG bezieht, sollte sich die Zustimmungserklärung möglichst rasch besorgen. Die Mitgliedsbeiträge werden übernommen und direkt vom Senat gezahlt. Die Kostenübernahme erfolgt für zwei Jahre, kann aber um ein Jahr verlängert werden.
Hier finden sich weitere Informationen zu diesem Leistungsangebot:
https://www.berlin.de/sen/soziales/themen/soziale-sicherung/grundsicherung-fuer-arbeitssuchende-hartz-iv/av-wohnen/zwei-uebersicht-berliner-mieterorganisationen.pdf
25.05.2023