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Mietrecht |
Leitsätze des BGH |
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36/11 Unpünktliche Mietzahlung Eine Formularklausel, die abweichend von § 551 BGB a.F. bestimmt, dass die Miete für den jeweiligen Monat im voraus zu zahlen ist, stellt auch in Kombination mit einer Aufrechnungsklausel, der zufolge die Aufrechnung einen Monat zuvor anzukündigen ist, keine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar. BGH v. 7.9.2011 - VIII ZR 345/10 - WuM 11, 676 zurück zur |
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