Die Übergangsfrist für gemeldete Ferienwohnungen ist abgelaufen. In Berlin dürfen nun Wohnungen nicht mehr als Ferienapartments zweckentfremdet werden. Die Bezirksämter müssen dafür sorgen, dass die Touristenunterkünfte wieder als normale Mietwohnungen angeboten werden. Zum Aufspüren illegaler Ferienapartments haben die Bezirke mehr Personal bekommen. Mit dem im März … [Weiterlesen...]
Info 115: Die Zweckentfremdung von Wohnraum
Stand: 10/23 Am 12. Dezember 2013 war in Berlin das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (siehe unten) in Kraft getreten, mit dem die zweckfremde Nutzung von Wohnraum, d.h. die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken, unter Genehmigungsvorbehalt gestellt wurde. Im Gesetz wird in § 1 Absatz 2 festgelegt, dass durch eine Rechtsverordnung festzustellen ist, ob und wo in Berlin … [Weiterlesen...]