Durch Unterzeichnung eines Wohnungsübergabeprotokolls bestätigen Mieter und Vermieter den Zustand der Wohnung. Nicht aufgeführte Mängel können in der Regel später nicht mehr geltend gemacht werden. Die Unterzeichnung eines Protokolls ist nicht verpflichtend. Verweigert der Vermieter die Unterzeichnung, sollte der Mieter den Zustand der Wohnung anderweitig dokumentieren … [Weiterlesen...]