Wer ausziehen muss, weil er seine Miete nicht mehr zahlen kann, von Zwangsräumung betroffen oder gar wohnungslos ist, hat einen "besonderen Wohnbedarf": Seit 1. Mai gibt es neue Kriterien für den Wohnberechtigungsschein "mit Dringlichkeit" und Wohnungen, die mit diesem angemietet werden können. Der Berliner Wohnungsmarkt hält immer weniger freie Wohnungen bereit. Da ist vor … [Weiterlesen...]
Belegungsbindungen
Rund 150.000 Berliner Wohnungen können ab 1. Mai 2012 nur noch mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) angemietet werden. Damit werden diese Wohnungen zukünftig wieder an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt. Ob die Berechtigten sich die Mieten leisten können, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Für 65.000 Sozialwohnungen und 85.000 Belegungsbindungswohnungen wird ab … [Weiterlesen...]