Wer ausziehen muss, weil er seine Miete nicht mehr zahlen kann, von Zwangsräumung betroffen oder gar wohnungslos ist, hat einen "besonderen Wohnbedarf": Seit 1. Mai gibt es neue Kriterien für den Wohnberechtigungsschein "mit Dringlichkeit" und Wohnungen, die mit diesem angemietet werden können. Der Berliner Wohnungsmarkt hält immer weniger freie Wohnungen bereit. Da ist vor … [Weiterlesen...]