Das Volksbegehren „Schluss mit den Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ ist vom Verfassungsgerichtshof Berlin für zulässig erklärt worden. Die Initiatoren um den „Berliner Wassertisch“ verlangen nach diesem Erfolg weiterhin Einsicht in die vertraulichen Verträge zwischen dem Land Berlin und den Anteilseignern der Berliner Wasserbetriebe (BWB). Der Senat … [Weiterlesen...]