Normalerweise können Mieter für einen selbst verursachten Schaden keine Mängelbeseitigung fordern und auch nicht die Miete mindern. Doch es kommt eben auf die Details an, wie eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zeigt. In dem konkreten Fall hatte die 12-jährige Tochter der Mieter Öl in einem Kochtopf erhitzt. Als sie kurz die Küche verließ, … [Weiterlesen...]