Stand: 8/20 Nicht selten unterbreiten Vermieter in ihren Mieterhöhungsverlangen das Angebot einer "einvernehmlichen", "formlosen" Mietzinsanpassung, welche angeblich für den Mieter günstiger als eine "förmliche" Mieterhöhung nach § 558 BGB sein soll. Dieses Angebot enthält dann meistens noch einen weiteren "Köder": es werden nicht 20 Prozent Mieterhöhung "angeboten", … [Weiterlesen...]