Ein weit verbreitetes Gerücht besagt, dass Mieter keine Kabelgebühren an den Vermieter im Rahmen der Betriebskosten zahlen müssen, wenn sie die Kabelbuchse in der Wohnung verplomben lassen. Jedenfalls für den preisfreien Alt- und Neubau ist diese Aussage nicht richtig, wie jüngst das Amtsgericht Schöneberg entschieden hat. Die Kosten des Betriebes der mit einem … [Weiterlesen...]