Die Übergangsfrist für gemeldete Ferienwohnungen ist abgelaufen. In Berlin dürfen nun Wohnungen nicht mehr als Ferienapartments zweckentfremdet werden. Die Bezirksämter müssen dafür sorgen, dass die Touristenunterkünfte wieder als normale Mietwohnungen angeboten werden. Zum Aufspüren illegaler Ferienapartments haben die Bezirke mehr Personal bekommen. Mit dem im März … [Weiterlesen...]
Zweckentfremdungsverbot wird geändert
Der Senat will das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz verschärfen. Vermittlungsportale für Touristenunterkünfte im Internet müssen künftig den konkreten Anbieter einer Ferienwohnung angeben. Zum Aufspüren illegaler Ferienapartments bekommen die Bezirke mehr Personal. Am 30. April läuft die zweijährige Übergangsfrist für die berlinweit 6300 gemeldeten Ferienwohnungen ab. Sie … [Weiterlesen...]
Zurück zum eigentlichen Zweck
Wohnungen nicht als Wohn-, sondern als Gewerberaum zu vermieten, ist für den Eigentümer in der Regel lukrativer. Büromieter zahlen durchaus den doppelten Mietpreis, unter Umständen sogar weit mehr. Durch Zweckentfremdung wurden viele Mietwohnungen in der Vergangenheit dem Markt entzogen. Um den Wohnraum zu schützen, gab es früher in Berlin die … [Weiterlesen...]