Keine Hunde – keine Katzen: Solch pauschale Verbote im Mietvertrag sind ungültig. Ob das Tier mit einziehen darf, ist von der Abwägung unterschiedlicher Interessen abhängig. Der Vermieter kann einen aggressiven oder lauten Hund durchaus ablehnen. Und: Die Vermietererlaubnis muss auf jeden Fall eingeholt werden. Eine E-Mail, adressiert an den Mieterverein: „Vor kurzer … [Weiterlesen...]