Wird im Rahmen der Gebäudeversicherung auch das Risiko „Terrorakte“ abgedeckt, sind diese Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung nicht ohne Weiteres umlagefähig. Wie das Amtsgericht Pankow/Weißensee in einem Urteil ausführte, muss ein nachvollziehbarer Anlass bestehen, der die Gefahr eines terroristischen Anschlages auf gerade dieses Gebäude in besonderer Weise … [Weiterlesen...]