Mit dem späten Wintereinbruch hat die Berliner Stadtentwicklungsverwaltung nochmals auf die private Verpflichtung zur Schneebeseitigung hingewiesen. Wichtiger Grundsatz: Kein Streusalz zur Schnee- und Eisbeseitigung. Streusalz wird nicht abgebaut, sondert reichert sich im Boden an und schädigt dann fortgesetzt Berlins Straßenbäume. Deshalb darf es zur privaten Eisbeseitigung … [Weiterlesen...]
Hände weg von Streusalz
Wer als Vermieter oder Mieter verpflichtet ist, im Winter für sichere Wege zu sorgen, fragt sich mit Blick auf "gesalzene" Hauptstraßen, Kreuzungen und Bahnhofsvorplätze, ob auch auf privaten Grundstücken und auf Gehwegen vor dem Haus Streusalz verwendet werden darf. Dem steht § 29 Abs. 1 Nr. 7 des Berliner Naturschutzgesetzes (NatSchGBln) entgegen, wonach Streusalz und … [Weiterlesen...]