Eine "Bearbeitungsgebühr" für den Abschluss eines Mietvertrags zu verlangen, ist unzulässig. Doch manchmal handelt es sich in Wirklichkeit um eine versteckte Maklerprovision - dann liegt der Fall anders. Ein Mitglied des Berliner Mietervereins (BMV) wurde unlängst mit der Forderung nach einer "Bearbeitungsgebühr" konfrontiert. Die Firma "Szisch … [Weiterlesen...]