Hat der Mieter seine Wohnung mit neutralen Wandfarben gemietet, darf er sie am Ende des Mietverhältnisses nicht mit bunt gestrichenen Wänden zurückgeben, entschied kürzlich der Bundesgerichtshof. Obwohl im Mietvertrag die Klausel zur Durchführung der Schönheitsreparaturen unwirksam und der Mieter nicht zur Durchführung verpflichtet gewesen war, billigte der BGH dem Vermieter … [Weiterlesen...]