Ein Mieter behauptete, es sei im Dezember 2007 zu Rattenbefall im Keller gekommen. Hierbei seien dort eingelagerte Gegenstände irreparabel zerstört worden, für die er Schadensersatz beim Vermieter geltend machte. Bei dem zerstörten Hausrat handelte es sich unter anderem um Gegenstände wie Fernseher, DVB-T-Empfänger, DVD-Player, Schlittschuhe und Inline-Skater. Da der … [Weiterlesen...]