Die Gerichte haben immer häufiger Verständnis für Mieter, die sich von qualmenden Nachbarn gestört fühlen. Ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung. Grundsätzlich gilt nach wie vor: In seiner eigenen Wohnung darf man nach Herzenslust rauchen. Das gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Sofern dabei die Türen geschlossen bleiben, kann dadurch schließlich … [Weiterlesen...]
Der Webtipp
Die Serie von Treppenhausbränden in Berlin reißt nicht ab. Viele Todesfälle könnten verhindert werden, wenn sich die Bewohner beim Ausbruch eines Feuers richtig verhalten würden. Zu diesem Zweck hat die Berliner Feuerwehr in Zusammenarbeit mit Spezialisten der Freien Universität einen innovativen Aufklärungsspot erstellt, der fast ohne Sprache auskommt. Der zweieinhalb … [Weiterlesen...]
Grillen auf dem Balkon
Pünktlich zum Beginn der Grillsaison taucht die Frage auf, ob man Würstchen und Co. überhaupt auf dem Balkon oder auf der Terrasse brutzeln darf. Darf man? Während es für die einen nichts Schöneres gibt, als an einem lauen Sommerabend gemeinsam mit Freunden eine Grillparty zu feiern, fühlen sich andere vom Bratgeruch und dem Lärm, der vom Nachbarbalkon herüberdringt, massiv … [Weiterlesen...]
Der Bundesgerichtshof urteilte
Raucher müssen keinen Schadenersatz zahlen, wenn sie ihre Mietwohnung stark verqualmt haben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 5. März 2008 (VIII ZR 37/07). "Normales Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und löst auch keine Schadenersatzansprüche des Vermieters aus", hatte Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), … [Weiterlesen...]