Der Vermieter darf sich im Mietvertrag vorbehalten, eine Benutzungsordnung für den Gemeinschaftsgarten zu erlassen, entschied das Landgericht Berlin. Der Vermieter handele bei einer solchen Vorgehensweise nicht willkürlich, sondern im berechtigten Interesse, um eine einheitliche Regelung über die Nutzung der Gartenfläche herbeizuführen. Allerdings sei … [Weiterlesen...]