Wenn Mieter selbst über längere Zeit unentgeltlich Grundstücks- oder Gebäudeteile nutzen, ohne dass es hierzu mietvertragliche Vereinbarungen gibt, ist die Einräumung dieser Möglichkeiten vom Vermieter jederzeit widerrufbar. Wer also sein Auto auf dem Hof abstellt oder eine Dachterrasse zum Sonnenbaden nutzt, muss auch nach Jahren noch damit rechnen, dass ihm dies für die … [Weiterlesen...]
Die Nutzung der Mieträume
Grundsätzlich hat der Mieter das Hausrecht in seiner Wohnung. Er kann bestimmen, wer wann seine Räume betreten darf und wer nicht. Und er kann in seinen vier Wänden tun und lassen, was er will, sofern er andere nicht belästigt und die Bausubstanz nicht gefährdet. Mieter dürfen ihre Ehepartner, Eltern und Kinder bei sich wohnen lassen, ohne den Vermieter zu fragen. Will … [Weiterlesen...]
Treppenhaus: Erlaubt ist, was nicht stört
In vielen Mietshäusern gibt es Streit um kreuz und quer abgestellte Fahrräder im Hausflur oder Getränkekisten und Mülleimer vor den Wohnungstüren. Nicht alles, was bequem ist, ist auch erlaubt. "Das Treppenhaus dient nicht als Lagerraum", ermahnte das Landgericht Berlin einen Mieter, der seinen ausrangierten Herd im Hausflur deponiert hatte (Landgericht Berlin, Grundeigentum … [Weiterlesen...]