Die Wirkung der mietvertraglichen Empfangsvollmacht ist häufig streitig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt für Klarheit gesorgt. Er bestätigt den Grundsatz, dass eine Willenserklärung des Vermieters (zum Beispiel eine Kündigung, Mieterhöhung oder Modernisierungsankündigung) gegenüber allen Mietern erklärt werden muss und eine Empfangsvollmacht im Vertrag nur vom … [Weiterlesen...]