Leitsatz: Stellt der Mieter entgegen der Hausordnung sein Kraftfahrzeug auf dem zum Mietwohnhaus gehörenden Grundstück ab, so ist der Vermieter in der Regel gehalten, den Mieter zunächst zum Wegfahren aufzufordern, bevor er dessen Fahrzeug abschleppen lässt. AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 23.11.06 - 8 C 106/06 - Mitgeteilt von RA Rainer … [Weiterlesen...]