Grundsätzlich gehört die Haltung von Kleintieren zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, egal was im Mietvertrag zur Tierhaltung geregelt ist. Unter Kleintieren versteht man beispielsweise Hamster, Meerschweinchen, Zierfische und Vögel - also Tiere, von denen keine erheblichen Beeinträchtigungen oder Gefährdungen der Nachbarschaft ausgehen können. Die Haltung von Hunden … [Weiterlesen...]