Stand: 1/22 Nach § 4 der Heizkostenverordnung hat der Vermieter grundsätzlich die Pflicht zur Verbrauchserfassung für Heizung und Warmwasser. Nach den Übergangsregelungen des Einigungsvertrages müssen bis zum 31.12.1995 auch alle Vermieter im Ostteil unserer Stadt solche Verbrauchserfassungsgeräte einsetzen. Die Mieter haben dies zu dulden. Allerdings steht ihnen ein … [Weiterlesen...]