Jahre nach Abschluss eines Mietvertrags stellte sich heraus, dass die tatsächliche Wohngröße um mehr als 10 Prozent kleiner war als mietvertraglich vereinbart. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs konnte der Mieter die Miete deshalb insoweit mindern. Daneben wollte er aber auch die seinerzeit geleistete Kaution wegen der Wohnflächendifferenz anteilig zurückerstattet … [Weiterlesen...]