Die Berliner Baustadträte warten seit Langem darauf: konkrete Handlungsanweisungen für den Umgang mit sogenannten Problemimmobilien („Geisterhäuser“), deren Besitzer sich weder um Leerstand oder unzumutbare Zustände in den Häusern kümmern noch auf amtliche Schreiben reagieren. Was taugt der jüngst veröffentlichte Handlungsleitfaden der Senatsverwaltung? Verwahrloste … [Weiterlesen...]