Ein Hartz-IV-Empfänger darf seinen Wohnort wechseln, auch wenn die Unterkunft am neuen Ort teurer ist und der Umzug nicht durch ein Jobangebot begründet wird - so das Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel. Dem Streit vor den obersten Sozialrichtern lag ein Berliner Fall zugrunde: Das Jobcenter in Steglitz-Zehlendorf hatte sich geweigert, einem Hartz-IV-Empfänger, der aus … [Weiterlesen...]