Das verschärfte Gesetz gegen Graffiti-Sprayer sollte die Lösung sein. Weil seit Herbst 2005 schon die "vorübergehende Veränderung des Erscheinungsbildes einer Sache" strafbar ist und nicht erst deren erhebliche Beschädigung, die Gutachter aufwändig feststellen mussten, sollten Graffiti-Sprayer künftig konsequenter verfolgt werden können. Von einem schnelleren Durchgreifen … [Weiterlesen...]