Stand: 01/19 1. Mängel erkennen und anzeigen Nach dem Gesetz (§§ 535 ff. BGB) muss der Vermieter dem Mieter die Wohnung in einem ordnungsgemäßen und fehlerfreien Zustand überlassen und während der Mietzeit so erhalten. Treten Fehler und Mängel auf, muss der Vermieter sie beseitigen. Wichtig: Der Mieter muss den Vermieter informieren – aus Beweisgründen schriftlich –, … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Ist die Heizungsanlage defekt, so stellt dies grundsätzlich einen Mietminderungsgrund dar, wenn infolgedessen die üblicherweise zu erwartenden Raumtemperaturen nicht mehr erreichbar sind. Also nicht das technische Versagen selbst ist der Mietminderungsgrund, sondern die erhebliche Beeinträchtigung in der Gebrauchsfähigkeit der Wohnung. So wirkt sich die zweifellos defekte … [Weiterlesen...]