Vermieter müssen weiterhin mit Bußgeldern rechnen, wenn sie höhere Mieten verlangen als der Mietendeckel zulässt. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen das Berliner Mietendeckelgesetz zurückgewiesen. Die 67. Kammer des Landgerichts Berlin hält den Mietendeckel hingegen für verfassungswidrig. Sechs Vermieter hatten beim Bundesverfassungsgericht … [Weiterlesen...]