Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat gesprochen. Eine "extreme Haushaltsnotlage" - Voraussetzung für Sonderzuwendungen aus dem Finanzausgleich - gibt es nach der Entscheidung des obersten Bundesgerichts in Berlin nicht, folglich auch kein Extrageld zur Haushaltssanierung. Zudem habe Berlin seine Möglichkeiten zu einer Sanierung aus eigener Kraft längst nicht ausgeschöpft. Zur … [Weiterlesen...]